Sehr geehrter Fragesteller,
die rechtliche Situation für eine Plattform, die den Verkauf von gebrauchten oder angebrochenen Parfums ermöglicht, ist komplex und erfordert die Beachtung mehrerer rechtlicher Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit, Hygiene und Haftung.
1. Produktsicherheit und Hygiene: Gemäß der EU-Kosmetikverordnung (KVO) müssen kosmetische Produkte sicher sein. Als Plattformbetreiber, der den Verkauf solcher Produkte ermöglicht, könnten Sie in die Verantwortung genommen werden, wenn die Produkte nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Eine Möglichkeit, sich hiervon zu distanzieren, wäre, in Ihren AGB klarzustellen, dass Sie lediglich als Vermittler auftreten und keine Verantwortung für die Produktqualität übernehmen. Dennoch bleibt ein Restrisiko, dass ein Gericht Sie als mitverantwortlich ansieht, insbesondere wenn Sie die Plattform aktiv betreiben und fördern.
2. Verantwortliche Person: Die KVO verlangt, dass für jedes kosmetische Produkt eine verantwortliche Person benannt wird, die sicherstellt, dass das Produkt den Anforderungen entspricht. Da Sie als Plattformbetreiber nicht der Hersteller oder Importeur sind, könnten Sie argumentieren, dass diese Verantwortung bei den Verkäufern liegt. Dies sollte ebenfalls in Ihren AGB klar geregelt werden.
3. Haftungsausschluss: Ein umfassender Haftungsausschluss in Ihren AGB kann helfen, Ihre Haftung zu begrenzen. Sie sollten klarstellen, dass Sie keine Garantie für die Qualität oder Sicherheit der Produkte übernehmen und dass die Verkäufer für die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen verantwortlich sind. Beachten Sie jedoch, dass Haftungsausschlüsse nicht immer vor Gericht standhalten, insbesondere wenn es um Verbraucherschutz geht.
4. Technische Distanzierung: Indem Sie keine Lagerung oder Prüfung der Produkte vornehmen und lediglich als Vermittler auftreten, können Sie Ihre Rolle als Plattformbetreiber klar abgrenzen. Dies sollte auch in der Gestaltung Ihrer Plattform und in den AGB deutlich gemacht werden.
5. Markenrechte: Achten Sie darauf, dass durch den Verkauf keine Markenrechte verletzt werden. Dies könnte der Fall sein, wenn die Produkte in einer Weise angeboten werden, die den Eindruck erweckt, sie stammten direkt vom Markeninhaber.
6. Rechtsprechung und Haftung: Es gibt keine spezifischen Urteile, die direkt auf Ihre Situation anwendbar sind. Allgemein gilt jedoch, dass Plattformbetreiber unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden können, wenn sie zumutbare Kontrollmöglichkeiten haben, um Rechtsverletzungen zu verhindern.
Zusammenfassend sollten Sie Ihre AGB sorgfältig gestalten, um Ihre Rolle als Vermittler klarzustellen und Haftungsausschlüsse zu formulieren. Es ist ratsam, die rechtlichen Anforderungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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