Sehr geehrter Fragender,
es spricht hier viel dafür, dass ein Betriebsübergang vorliegt, da wohl die Geschäfte und auch Mitarbeiter übernommen wurden.
Eine vertragliche Regelung zum Ausschluss eines solchen Betriebsüberganges wäre z.B. beim Vorliegen anderer tatsächlicher Voraussetzungen in der Praxis nicht wirksam.
Sie erhalten jedoch letztendlich nur Klarheit darüber, wenn Sie die Münchener Bank anschreiben und zur Auskunft auffordern bzw. auffordern den Schaden zu begleichen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Bank weiter.
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