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Räuchertonne

4. Februar 2022 13:23 |
Preis: 60,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Kann ich als Grundstückseigentümer gegen Rauch- und Geruchsimmissionen einer nur 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernten Räuchertonne des Nachbarn vorgehen?

Ja, Ihnen steht bei unzumutbare Geruchs- und Rauchimmissionen von einem Nachbarn ein Unterlassungsanspruch zu. Dieser ergibt sich aus dem Nachbarrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Hallo

Mein Nachbar hat ein neues Hobby.
Er hat sich eine Räuchertonne gekauft und sie ca. 3m von meiner Grenze aufgestellt.
Das Problem ist das der Rauch in meine Wohnräume und Schlafräume zieht.
unsere Häuser trennen nur die Garagen ich bin mit meinem Haus nur 3m von der Grenze weg.

Welchen Anspruch habe ich Rechtlich?

4. Februar 2022 | 17:41

Antwort

von


(1656)
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 70728-16
Web: https://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Geruchs- und Rauchimmissionen auf Ihr Grundstück und insbesondere in Ihr Wohnhaus können Sie unterbinden. Insoweit steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu. Vor Gericht können Sie den Beweis durch Aussagen von Zeugen führen, die selbst dem Rauch ausgesetzt waren und etwas zu dessen Qualität und Häufigkeit sagen können.

Vor einer Klage sollten Sie aber den Nachbarn schriftlich gegen Einschreiben auffordern, die Nutzung der Räuchertonne künftig wegen der für Sie unzumutbaren Geruchs- und Rauchimmissionen zu unterlassen. Das gilt erst recht, wenn es keinen plausiblen Grund für den Betrieb der Räuchertonne gibt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 4. Februar 2022 | 17:51

Dankeschön für die Antwort.

Gibt es hierzu keine mindest Abstände? Zu mir?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Februar 2022 | 18:15

Sehr geehrter Fragesteller,

selbst wenn man die Tonne als bauliche Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts einstuft, wäre eine Abstandsfläche von 3 m ausreichend.

Für die Immissionen ist der Abstand jedoch irrelevant. Der Nachbar darf Ihr Grundstück nicht verräuchern.

Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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