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Pseudonym,Buchtitel

17. Oktober 2010 09:15 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Norman Dauskardt

Guten Morgen,
ich habe aktuell zwei Bücher geschrieben. Jeweils unter verschiedenen Pseudonymen.
Ist es nun ratsam bzw. zwingend diese Pseudonyme schützen zu lassen um Ansprüche von Personen mit zufällig gleichen Namen abzuwehren? Ist dies ebenso ratsam für die Titel? Kann man das auch in der Geasmtheit Name/Titel machen? Kann man irgendwo recherchieren,ob die Pseudonyme und Titel frei sind?
Vielen Dank!

Sehr geehrter Ratsuchender, 

für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten: 

In Ihrem Fall sind zwei potentiell konkurrierende Rechteinhaber zu unterscheiden, nämlich

1.Personen, die den gleichen bürgerlichen Namen innehaben und/oder verwenden
2.Personen/Unternehmen, die das Pseudonym als geschäftliches Kennzeichen verwenden


In dem ersten Fall können Ihnen die Personen die Benutzung des Pseudonyms untersagen, wenn diese eine Namensanmaßung darstellt und berechtigte Interessen der Namensinhaber verletzt. Dies wird insbesondere der Fall sein, wenn durch den Gebrauch des Namens eine Zuordnungsverwirrung entsteht (also der Verkehr die hinter dem Namen stehenden Personen verwechselt). Dies dürfte z.B. dann der Fall sein, wenn es unter dem Namen noch einen Buchautor gibt. So dürfte Ihnen beispielsweise die Verwendung des Pseudonyms Stephen King verwehrt sein. Gleichwohl kann nicht jede Personen mit demselben Namen Ihnen die weitere Nutzung untersagen, solange keine Zuordnungsverwirrung entsteht.Schreibt zum Beispiele Maria Müller keine Bücher, wird sie Ihnen die Nutzung des Pseudonyms Maria Müller nicht ohne Weiteres untersagen dürfen.

In dem zweiten Fall können insbesondere Rechte an dem Pseudonym aus einer Marke oder einem Unternehmenskennzeichen bestehen. Daraus kann man gegen Ihr Pseudonym vorgehen, wenn zwischen den jeweils unter dem Zeichen angebotenen Waren und Dienstleistungen durch die Zeichenähnlichkeit Verwechslungsgefahr entsteht. So könnte Ihnen z.B. in dem oberen Beispiel ein „Stephen King Verlag" die weitere Nutzung untersagen.

Nun zu Ihren Fragen:

1.

Ist es nun ratsam bzw. zwingend diese Pseudonyme schützen zu lassen um Ansprüche von Personen mit zufällig gleichen Namen abzuwehren?

Sofern bereits Personen und Unternehmen existieren und diese absolute Rechte aus dem Pseudonym geltend machen können, dürfte Ihnen die Anmeldung der Pseudonyme als Marke nicht allzu viel nutzen. Es gilt hier nämlich grundsätzlich das Prioritätsprinzip. Der Inhaber eines älteren Unternehmenskennzeichens kann daher gegebenenfalls mit Erfolg gegen Ihre jüngere Marke vorgehen.

Ein Markenschutz kann sich empfehlen, um später Nachahmern, die unter demselben Pseudonym auftreten, die Nutzung zu untersagen.

2. Ist dies ebenso ratsam für die Titel?

Ihre Buchtitel genießen Werktitelschutz nach § 5 MarkenG . Auch Werktitel sind wie Marken absolut geschützt. Der Schutz beginnt bereits mit der Einführung/Benutzung des Titels im geschäftlichen Verkehr – also z.B. bei Beginn des Buchverkaufs (gegebenenfalls auch schon mit Vorbereitungshandlungen dazu). Für die Eintragung einer Marke besteht kein besonderes Bedürfnis.

3.Kann man das auch in der Gesamtheit Name/Titel machen?

Grundsätzlich ist ein Gesamtmarkenschutz denkbar – jedoch unüblich. Wenn sie Pseudonym und Buchtitel zusammen als Wortmarke eintragen lassen, ist auch der Schutzbereich entsprechend klein und läuft Ihrem Ziel zuwider, für Pseudonym und Werktitel jeweils gesondert gesetzlichen Schutz entstehen zu lassen.

4. Kann man irgendwo recherchieren,ob die Pseudonyme und Titel frei sind?

Nach bestehenden Marken können Sie in den Online-Datenbanken des Deutschen Markenamtes -DPMA - (für deutsche Marken) und des Harmonisierungsamtes für den Binnenverkehr – HABM – (für europäische Marken) recherchieren.

Die Internetadressen lauten: www.dpma.de & http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/index.de.do

Ansonsten ist auch die Google-Suche ein guter Indikator für bereits bestehende Namen und Werktitel. Darüber hinaus könnten Sie auch professionelle Rechercheagenturen mit der Suche beauftragen, die dann auch für ähnliche Zeichen eine Namens- und Markenrecherche durchführen (die Kosten sind jedoch leider erheblich und liegen zumeist in einem vierstelligen Bereich).

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg. Gern stehe ich Ihnen auch für eine weitergehende Beratung und Interessenvertretung unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung. 

Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann. 

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen. 

Mit freundlichen Grüßen 


Norman Dauskardt 
- Rechtsanwalt - 


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