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Prüfen der Aufenthaltsverhältnisse

8. Oktober 2020 11:19 |
Preis: 80,00 € |

Ausländerrecht


Sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

Ich wurde beschuldigt, dass ich die verkehrspsychologische Beratung nicht teilgenommen habe und wegen weitere Verkehrsverstoß mein Führerschein abgeben muss, als mein Anwalt darauf reagierte und zeigte das Landratsamt Beamtin mir mit falschem Namen den Berief der verkehrspsychologische Beratung geschickt hat, und ich es nicht bekommen habe, sollte sie jetzt es korrigieren und ihre Entscheidung nachbearbeiten, wurde ich dann aber von einem Leiter Bürgerbüro von der Stadt M. zur einer Prüfung der Aufenthaltsverhältnisse eingeladen und habe aber bei dem Termin beim Leiter Bürgerbüro H.X festgestellt, dass er von der Frau M von Landratsamt informiert geworden ist, über mich zu recherchieren, um irgendeines Problem zu finden.

Obwohl ich oft bei Rathaus bzw. Bürgeramt war und sie wegen Namen bzw. Identitätsänderungen bzw. wegen Schulanmeldung meines Sohnes Bescheid gesagt habe, hatte er aber doch gefunden, dass ich als Asyl nach Deutschland gekommen bin und dass ich erstmal mit anderen Namen registriert war.

Ich habe ihm erklärt, dass alles über Gericht erklärt wurde und Ausländerbehörde es weißt
und jetzt gibt es kein Zweifel mehr, wer ich bin, deshalb wurde ich auch neuen Aufenthaltstitel vom Ausländerbehörde vor 3 Jahren als EU Angehörige bekommen.

Er hatte aber gesagt, dass er nicht sicher ist und die Verhältnisse seiner Kollegen bei Ausländer Behörde in Frage gestellt. Er hat behauptet dass Ausländerbehörde meine Identität nicht bestätigen kann.

Er sagte, dass mein Führerschein immer noch alten Namen hat und es sieht so aus, dass er Frau M helfen wollte, indem er sagte, dass mein Foto in iranischem Pass nicht aktuell ist und mein iranischer Pass kein Unterschreiben hat. Der Ausdruck, dass ich ein Betrüger bin und etwas gefälscht habe.

Er hatte so viel Information von mir, dass ich einfach gedacht habe, ob er bei Geheimdienst arbeitet, weil viele seine Erklärung gehen davon aus, dass diese nur entweder Ausländerbehörde oder nur mein Anwalt wissen müssen.

Ich weiß nicht was diese Frau M von Landratsamt und er von Stadt M vorhaben oder machen können aber er wollte von mir das Urteil vom Gericht sehen.

Wie weit er darf in meinen persönlichen Angelegenheiten nachforschen oder über mich druck aufbauen oder was Sie gegen mich tun können, obwohl alles über Identität schon erledigt wurde, um am Ende die Frau M gelungen wäre mein Führerschein zu entziehen, möchte ich mich Beraten lassen und was ich gegen dieses Verhalten vorgehen muss.

MfG
S.H

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Behörden haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, wie z.B. der Erteilung oder Entziehung eines Aufenthaltstitels Nachforschungen anzustellen und Informationen zu beschaffen, soweit dies für das Verwaltungsverfahren von Relevanz ist. Dies ist Ausfluss des sogenannten Amtsermittlungsgrundsatzes, der in § 24 VwVfG gesetzlich verankert ist. Dieser lautet wie folgt:

"Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. Setzt die Behörde automatische Einrichtungen zum Erlass von Verwaltungsakten ein, muss sie für den Einzelfall bedeutsame tatsächliche Angaben des Beteiligten berücksichtigen, die im automatischen Verfahren nicht ermittelt würden. (...).

Soweit hier eine aufenthaltsrechtliche Relevanz besteht, habe ich keine Bedenken hinsichtlich der Beiziehung des Gerichtsurteils und der Anstellung von Ermittlungen über Ihre Person, soweit sich die Behörde bei der Durchführung der Ermittlungen gesetzlich vorgesehenen Mitteln bedient.

Eine persönliche Anhörung ist ebenso unbedenklich und gar im Sinne des § 28 VwVfG geboten. Dieser lautet wie folgt:

"Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (...)"

Unter Druck setzen darf die Behörde Sie indes nicht. In einem solchen Fall sollten Sie sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstvorgesetzten des entsprechenden Beamten wenden und ebenso ggf. einen Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Rechte beauftragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 8. Oktober 2020 | 12:50

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

danke erstmal für die Antwort. Kann Landratsamt anhand dieser Information und die Tatsache, dass mein Führerschein immer alten Namen hat, mich zu beklagen bzw. dass ich den Brief von Landratsamt mit alten Namen nicht bekommen habe zurückweisen und mich selbst beschuldigen, damit sie gelingt mein Führerschein abzuziehen?

Mit freundlichen Grüßen

S.H

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Oktober 2020 | 13:19

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider ist Ihre Rückfrage für mich nicht verständlich. Bitte melden Sie sich nochmals per E-Mail, damit wir die Angelegenheit abschließend besprechen können.

Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -

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