Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund ihrer Schilderung wie folgt beantworte:
1)Darf sich meine Frau in Deutschland Privatrezepte... ausstellen?
Ja, laut Dienstleistungsfreiheit.
Die Dienstleistungsfreiheit beinhaltet das Recht, von einem Mitgliedstaat aus ungehindert einzelne Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, ohne dort eine ständige Niederlassung zu unterhalten.
2) Viele Medikamente heißen in Deutschland anders als in Österreich
Ja, dies ist richtig. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. in der Roten Liste für Arzneimittel nachschauen und die
deutschen Begriffe dafür aufschreiben
oder
2. Wirkstoffe im Rezept mit aufschreiben.
3)Ich bin mir auch nicht sicher, ob deutsche Apotheken österreichische Rezepte einlösen
laut Dienstleistungsvereinbarung zwischen den EU Staaten, Schweiz ausgenommen (jedoch sind hier mittlerweile auch bilaterale Abkommen getroffen worden ), müssen deutsche Apotheken die o.g Rezepte akzeptieren.
4)ob die Kassen diese dann bezahlen
Falls die Verwandten gesezlich versichert sind
Nein, bei Kassenrezepten ( diese dürfen nur von Ärzten ausgestellt werden mit Kassenzulassung in Deutschland)
Falls die Verwandten privat versichert sind
individuell möglich , bei Privatrezepten ( i. d. R ist laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Privatkassen in Deutschland diese Möglichkeit ausgeschlossen)
Dies mussen Sie jedoch mit Ihrer Kasse klären, da hier sehr individuelle Vereinbarungen möglich sind.
Ein Anruf kann hier sicherlich weiterhelfen.
5)Darf sie innerhalb des Verwandtenkreises in Deutschland in geringem Umfang Privatrezepte ausstellen?
Ja, bei Ihnen als Ehemann auch ohne eine Gebühr dafür zu erheben, bei Verwandten in der Regel gegen eine Gebühr.
6)Sollen diese auf dem Rezeptblock aus Österreich oder auf einem deutschen Rp mit Zweitwohnsitz ausgestellt werden.
Ein Privatrezept kann auch auf einem einfachen weißen Papier ausgestellt werden. Ein Rezeptblock ist nicht erforderlich jedoch mittlerweile Praxis.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dileyha Altintas
Rechtsanwältin
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