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Privatkauf gebrauchter Wohnwagen - massiver Wasserschaden verschwiegen.

22. September 2015 12:20 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


14:31

Zusammenfassung

Kann ich den Kauf eines gebrauchten Wohnwagens rückgängig machen, wenn ich nachträglich einen versteckten Schaden entdecke?

Beim Kauf eines gebrauchten Wohnwagens von privat ist die Gewährleistung für Mängel wahrscheinlich ausgeschlossen. Insofern können Sie den Mangel dem Verkäufer nicht entgegenhalten. Eine Rückabwicklung des Kaufs ist möglich, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dies muss jedoch bewiesen werden, was oft schwierig ist.

Guten Tag!

Ich habe privat einen gebrauchten Wohnwagen (Baujahr 1991) gekauft, der auf mobile.de inseriert war. Der Preis war 3499,- € und wurde bar bezahlt. Als Kaufvertrag wurde ein Standardvertrag von mobile.de verwendet. Ich habe den Wagen ausgiebig besichtigt und oberflächlich betrachtet waren auf die Schnelle keine deutlichen äußeren Schäden zu sehen. Bei der Grundreinigung fiel mir am Bugfenster das Verdunkelungsrollo entgegen. Es ließ sich nicht mehr befestigen. Beim genaueren Betrachten stellte ich fest, dass die gesamte Bugwand weich ist und sich mit dem Finger eindrücken lässt. Versteckt in der Ecke des Hängeschrankes fand ich eine eingerissene aufgeblähte Wandverkleidung, von der ausgehend wohl über längere Zeit Wasser in die Wand eintreten konnte. Sprich: Die gesamte Wand ist innerlich verfault und wahrscheinlich noch restfeucht. Aussen konnte ich sehen, dass die Abschlussleiste des Bugs undicht ist, aber wohl, relativ frisch, schlampig und unprofessionell versucht wurde, den Mangel provisorisch zu kaschieren.
Was kann ich jetzt tun? Es handelt sich hierbei um einen Totalschaden des Wagens.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

22. September 2015 | 12:42

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Soweit Sie einen Standardkaufvertrag des Portals genutzt haben, so gehe ich grundsätzlich davon aus, dass die Gewährleistung für Mängel am gebrauchten und von privat gekauften Wohnwagen ausgeschlossen ist. Insofern können Sie den Mangel dem Verkäufer nicht entgegenhalten.
Anders ist dies allerdings, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dieses arglistige Verschweigen müssten Sie jedoch im Zweifel beweisen, so dass hier die eigentliche Schwierigkeit liegen dürfte.

Wenn Sie sich sicher sind, dass der Verkäufer von dem Mangel gewußt haben muss, so liegt hier die Chance auf Rückabwicklung. Können Sie dieses arglistige Verschweigen nicht nachweisen, so sind Ihnen die Hände gebunden.

Gerne bin ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 22. September 2015 | 13:05

Erst einmal Danke für die Antwort,
Allerdings dachte ich, dass ich verständlich gemacht habe,
dass es hier nicht um einen Mangel, sondern um einen verschwiegenen
Totalschaden geht, den der Verkäufer gekannt haben MUSS, ihn sogar versucht hat,
zu kaschieren. Deswegen war meine Frage, was genau ich jetzt als nächstes tun muss.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. September 2015 | 14:31

Sehr geehrter Fragesteller,

ich hatte tatsächlich übersehen, dass Sie schrieben, "relativ frisch, schlampig und unprofessionell versucht wurde, den Mangel provisorisch zu kaschieren".

In diesem Fall ist natürlich davon auszugehen, dass ein arglistiges Verschweigen vorliegt.

Sie sollten daher folgendermaßen vorgehen:

Erklären SIe dem Verkäufer schriftlich( per Einschreiben), dass Sie die Mängel entdeckt haben und aufgrund der augenscheinlich erfolgten provisorischen Reparatur davon ausgehen, dass der Mangel dem Verkäufer bekannt ist.
Sie sollten zudem erklären, dass hier arglistiges Verschweigen des Mangels vorliegt und Sie daher Gewährleistungsrechte geltend machen können bzw. vom Kauf zurücktreten.

Sie sollten zudem eine Rückgabe des Wagens ZUg-um-Zug gegen Herausgabe des Kaufpreises binnen einer Frist von z.B. 10 Tagen fordern.

Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist weitere rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten werden.
In diesem Fall sollten Sie dann tatsächlich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

(489)

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22848 Norderstedt
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