Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Soweit Sie einen Standardkaufvertrag des Portals genutzt haben, so gehe ich grundsätzlich davon aus, dass die Gewährleistung für Mängel am gebrauchten und von privat gekauften Wohnwagen ausgeschlossen ist. Insofern können Sie den Mangel dem Verkäufer nicht entgegenhalten.
Anders ist dies allerdings, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dieses arglistige Verschweigen müssten Sie jedoch im Zweifel beweisen, so dass hier die eigentliche Schwierigkeit liegen dürfte.
Wenn Sie sich sicher sind, dass der Verkäufer von dem Mangel gewußt haben muss, so liegt hier die Chance auf Rückabwicklung. Können Sie dieses arglistige Verschweigen nicht nachweisen, so sind Ihnen die Hände gebunden.
Gerne bin ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Erst einmal Danke für die Antwort,
Allerdings dachte ich, dass ich verständlich gemacht habe,
dass es hier nicht um einen Mangel, sondern um einen verschwiegenen
Totalschaden geht, den der Verkäufer gekannt haben MUSS, ihn sogar versucht hat,
zu kaschieren. Deswegen war meine Frage, was genau ich jetzt als nächstes tun muss.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich hatte tatsächlich übersehen, dass Sie schrieben, "relativ frisch, schlampig und unprofessionell versucht wurde, den Mangel provisorisch zu kaschieren".
In diesem Fall ist natürlich davon auszugehen, dass ein arglistiges Verschweigen vorliegt.
Sie sollten daher folgendermaßen vorgehen:
Erklären SIe dem Verkäufer schriftlich( per Einschreiben), dass Sie die Mängel entdeckt haben und aufgrund der augenscheinlich erfolgten provisorischen Reparatur davon ausgehen, dass der Mangel dem Verkäufer bekannt ist.
Sie sollten zudem erklären, dass hier arglistiges Verschweigen des Mangels vorliegt und Sie daher Gewährleistungsrechte geltend machen können bzw. vom Kauf zurücktreten.
Sie sollten zudem eine Rückgabe des Wagens ZUg-um-Zug gegen Herausgabe des Kaufpreises binnen einer Frist von z.B. 10 Tagen fordern.
Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist weitere rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten werden.
In diesem Fall sollten Sie dann tatsächlich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen