Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1.Therapeut, (psychologischer oder persönlicher) Berater sowie Coach oder Trainer kann man sich auch ohne spezielle Ausbildung nennen.
2. Dagegen handelt es sich bei den Titeln Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut und den Bezeichnungen Psychologe und Psychotherapeut um geschützte Berufsbezeichnungen.
§ 1 Abs. 1 PsychThG regelt hierzu:
Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung
„Psychologische Psychotherapeutin“ oder „Psychologischer
Psychotherapeut“ oder die heilkundliche Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin“ oder „Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut.
Das Verbot ist strafrechtlich sanktioniert (§ 132 a Abs. 1 Nr. 2 StGB
). Auch Umgehungen sind unter Strafe gestellt, d. h. es dürfen auch keine Bezeichnungen verwendet weren, die mit den geschützten Bezeichnungen verwechselt werden könnten (z. B. Pädagogischer Psychotherapeut oder Familienpsychotherapeut bzw. Familienpsychotherapie).
3. Auch bei dem Begriff Praxis handelt es sich um keine geschützte Bezeichnung.
4. Weitere Informationen könnten Sie im Rahmen einer Existenzgründungsberatung erhalten, z. B. auch über die internet-Seite:
http://www.newcome.de/existenzgruendung/index.php
Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
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