Beim Einparcken in eine eine Lücke habe ich mich mehr mals vergewissert dass die Lücke auseìcht. Leider bin Ich dabei an die Anhänger Kupplung des vordern. Dieser hat die Polizei verständigt. Es war spät am abend. Da ich Angstpatient bin erkennen die Beamten eine leichte Benzodiazepinwirkung mit der Folge einer Blutabnahme. Die Ein Einnahme ist med. Indiziert. Was habe ich zu befürchten?
grds. schildern Sie einen typischen Unfall beim Ein- und Ausparken, der schlichtweg alltäglich passieren kann und passiert. Sollte die Lücke entsprechend eng gewesen sein, ist trotz Medikation keine "Ausfallerscheinung" im Sinne des § 316 StGB
erkennbar.
Auch § 315 c StGB
halte ich nicht für verwirklicht ( "keine ( konkrete ) Gefährdung bedeutender Werte").
Zumal Medikamente an sich bei regelkonformer Dosierung nicht als Rauschmittel gewertet werden. Ob die Dosierung wirklich "leicht" war, sollten Sie uU vorläufig noch einmal unter Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erkunden.
Aus Gründen der anwaltlichen Vorsicht rate ich Ihnen aber, nichts Weiter mehr zur Sache gegenüber staatlichen Stellen zu sagen, sondern erst einmal Akteneinsicht durch einen Kollegen nehmen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
Rückfrage vom Fragesteller15. August 2017 | 00:26
Kann ich Sie für die Mandatierung des Falls beauftragegen
?
Mit freundlichen Grüßen
Michael S.
Ps.. IChr hoffe es droht mir keine Entzug
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt15. August 2017 | 00:29
Sehr geehrter Fragensteller,
ich kann gerne erst einmal Akteneinsicht für Sie nehmen. Mehr als 80,00 € benötige ich dafür nicht.
Das komplette Mandat ist für mich von der Postleitzahl her zu weit weg gelegen, auch wenn mich Verkehrs- und Strafrecht sehr begeistert.
Lassen Sie es sich durch den Kopf gehen. Wenn Sie mögen, melden Sie sich bei mir und ich nehme dann die Aktensicht und beurteile die Lage dann sauber durch.