Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Dauer eines Hausverbots oder Platzverbots in einer Klinik oder anderen öffentlichen Einrichtungen ist grundsätzlich nicht gesetzlich festgelegt und kann daher variieren. Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Schwere des Fehlverhaltens, das zu dem Verbot geführt hat.
In der Regel sollte ein Hausverbot jedoch nicht unbegrenzt andauern, insbesondere wenn es sich um eine öffentliche Einrichtung wie ein Krankenhaus handelt. Nach Ablauf einer angemessenen Zeit könnten Sie die Aufhebung des Hausverbots beantragen. Wenn dies abgelehnt wird, könnten Sie versuchen, die Aufhebung mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Krankenhaus Sie in einem Notfall auch bei bestehendem Hausverbot nicht abweisen darf. Bei einer normalen Behandlung könnte das Krankenhaus Sie jedoch ablehnen, solange die Behandlung aufschiebbar ist oder in einem anderen Krankenhaus durchgeführt werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.