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Pferdedreck

28. Juni 2008 17:48 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Lieber Anwalt,

wir haben ein Problem:
Wenn wir ausreiten, müssen wir durch einen kleinen Ort, vorbei an Häusern, um auf die Reitwege zu gelangen. Nun hat meine Stute die dumme Angewohnheit, manchmal eben beim Wegreiten, vor einem gewissen Haus ihre Pferdeäpfel abzusetzen.
Bei Heimreiten, haben wir das immer weggeräumt.
Diemal ist die Frau, vor deren Haus das passierte, so böse geworden, dass sie den Dreck aufsammelte und uns vor die Haustüre warf.
Nun meine Frage. Gibt es ein Gesetz auf das ich mich berufen kann, das genau erklärt, wann bzw. innerhalb welcher Frist der Dreck beseitigt werden muss.
Wir können ja nicht immer mit Schaufel und Besen wegreiten.
Also, gilt es, dass man das noch am selben Tag beseitigen sollte aber nicht sofort ? Wir sind hier im Passauer Raum...

Sehr geehrte Fragende,

in einigen Städten/Gemeinden wird dies in der Straßenereinigungssatzung geregelt, indem Pflichten Dritten auferlegt werden. Dies betrifft natürlich nur die öffentlichen Straßen und Wege, nicht jedoch Waldwege etc..

Ich habe mir die Satzung von Passau angeschaut, die allerdings sehr kurz ist (zuletzt geändert Amtsblatt Nr. 29 der Stadt Passau vom 19.12.2007) und keine Übertragung von Pflichten auf Dritte regelt.

Ich würde mich daher ggf. vor Ort noch mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen und das Ergebnis mir schriftlich geben lassen, damit Sie etwas vorzeigen können, falls nochmals Probleme auftauchen.

Allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass, wenn jemand auf den Pferdeäpfeln ausrutscht, Sie ggf. haften könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter


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