Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben ein echtes Problem.
Denn mit Ihrer Unterschrift haben Sie die Zustimmung zu der geplanten baulichen Maßnahme angegeben, die nun zu beseitigen, ein schwieriges und kostenintensives Verfahren werden kann.
Dieses müssen Sie zunächst beachten.
Eine Abstandsfläche hätte mE hier nicht angeordnet werden müssen. Diesbezüglich müssen Sie aber nochmals den Bebauungsplan und seine Erläuterungen einsehen, insbesondere hinsichtlich der dort ausgewiesenen Grenzabstände.
Die Planveränderung löst nur dann eine neue Genehmigungspflicht aus, wenn wesentliche Änderungen vorliegen. Das aber hat das Bauamt noch Ihrer Darstellung verneint.
Die Behörde muss Sie nicht benachrichtigen, nachdem Sie offenbar schriftlich die Zustimmung erteilt haben.
Die Unterzeichung, die offenbar etwas voreilig gemacht worden ist, stellt diese Zustimmung dar, so dass Sie mit dem öffentlich-rechtlichen Widerspruchsrecht dadurch abgeschnitten sein könnten.
Was ich Ihnen rate, ist Folgendes:
Suchen Sie zunächst einen Kollegen vor Ort auf, der Ihre Interessenwahrnehmung durchführen kann. Dieser sollte sich sowohl im privaten wie auch öffentlichen Baurecht auskennen. Denn der gesamte Verwaltungsvorgang muss unbedingt eingesehen werden, da es hier offenbar auf die genauen Formulierungen ankommen wird (und dass kann dieses Forum nicht bieten).
Ggfs. bsteht die Möglichkeit, die Zustimmung anzufechten und dann das Bauamt zur Anordnung des Rückbaues zu verpflichten. Denn so wie Sie es schildern, ist der Nachbar massiv von den Plänen und Ihrer Zustimmung abgewiesen, so dass ich ehrlich gesagt die Auffassung des Bauamtes weder verstehe, noch vertrete. Hier bedarf es aber Beratung vor Ort.
Daneben besteht hier auch die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen den Nachbarn vielleicht vorzugehen, da durch dessen Maßnahme Ihr Grundstück und Eigentum gefährdet ist. Insbesondere die Substanzgefährung ist nicht hinnehmbar.
Aber auch dieses muss anhand der Unterlagen und der örtlichen Gegebenheiten geprüft werden, was nicht in diesem Forum möglich ist.
Deshalb nochmals mein Tipp: Suchen Sie sofort einen Kollegen vor Ort auf.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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