Sehr geehrte Ratsuchende,
ich beantworte Ihr Anliegen auf der Basis der mir zur Verfügung gestellten Informationen folgendermaßen:
Sind wir Anwohner dann berechtigt das Ordnungsamt zu verständigen und welches Ordnungsamt ist für uns zuständig ?
Das Ordnungsamt Wickede ist grundsätzlich für öffentliche Parkraumbewirtschaftung zuständig.
Handelt es sich bei dem betreffenden Parkplatz vor dem Haus um einen öffentliche Parkfläache, so wäre das ordnungsamt Wickede hierfür zuständig.
Ist der betreffende Parkplatz dagegen eine Privatfläche, so müssten Sie sich an den Eigentümer wenden, an den Sie beispielsweise eine Stellplatzgebühr entrichten, ohnen dass Sie den Parkplatz derzeit nutzen können.
Sollte es sich um eine öffentliche Parkfläche handeln, so beachten Sie folgendes:
Ob das Ordnungsamt gegen die parkenden Baustellenfahrzeuge vorgehen kann, ist maßgeblich davon abhängig, ob die öffentliche Parkfläche durch Beschilderung z.B. nur für Anwohner mit Anwohnerparkausweis limitiert ist.
Liegt hier jedoch eine normale öffentliche Parkfläche ohne Sonderge- und Verbote vor, so besteht auch für Anwohner kein Sonderrecht auf Nutzung der Parkflächen.
In diesem Fall sollten Sie mit dem Bauleiter der Baustelle kommunizieren, dass diese die Parkfläche wieder frei geben, wenn die Baustelle weiter rückt. Ansonsten könnten Sie beim Ordnungsamt vorsprechen und um eine Anwohnerparkzone ersuchen. Dieses Verfahren dauert jedoch länger als die Baustelle, so dass Ihnen diese Option aktuell nicht weiterhelfen dürfte.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
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vonRechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
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