Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn der Käufer nicht mit der Aufhebung des Kaufvertrages einverstanden ist, können Sie den Verkauf gar nicht rückgängig machen. Die Voraussetzungen eines Rücktritts- oder Widerrufsrechts liegen nicht vor. Wenn der Käufer nur bereit ist, den Kaufvertrag gegen Erstattung der Parkkosten aufzuheben, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Parkkosten zu zahlen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Antwort
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