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Paketverlust

10. August 2013 21:22 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem.
Vor gut einem Monat hatte ich von einer Nachbarin ein Paket angenommen, da sie nicht anwesend war.
Das Paket verweilte gut eine Woche bei mir und niemand holte es ab. Ein paar Tage später, stand der Postbote wieder vor meiner Tür und sagte: "ich muss das Paket wieder mitnehmen, denn es gab eine Beschwerde!", ich dachte mir, gut wird schon seine Richtigkeit haben und gab ihm das Paket wieder mit! Leider ohne Unterschrift bzw. Quittierung.

Heute klingelte es erneut an meiner Tür und mein Nachbar wollte sein Paket abholen, was ich angeblich noch hätte.
Ich schilderte ihr alles, dass ich das Paket erhalten hatte und das es später wieder abgeholt wurde, aufgrund einer Beschwerde. Aber sie hatte sich nirgendwo beschwert. Was sehr komisch ist.

Darauf hin zeigte sie mir ihr Smartphone, wo sie mir die Sendungsverfolgung der DHL zeigte. Was mich verwundert: ich bin noch immer im Besitz des Paket, lauf der Onlineverfolgung.

Jetzt zu meinen Fragen:
Ist es rechtens, dass der Postbote das Paket wieder abgeholt hat?
Kann ich dafür haftbar gemacht werden, wenn das Paket "verloren" gegangen ist?
Es handelt sich immerhin um ein teures Handy meiner Nachbarin.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für Ihre Antworten

Mit freundlichen Grüßen
Florian Herfurt

10. August 2013 | 22:20

Antwort

von


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Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ob es rechtens war, was der Postbote gemacht hat, lässt sich schlecht sagen.

Vielleicht war es gar nicht der echte Postbote.

Es ist schon merkwürdig, dass er die Abholung nicht quittiert hat.

Durch die Annahme des Paketes könnten Sie sich dem Grunde nach haftbar für das Paket gemacht haben.

Allerdings muss man davon ausgehen, dass Sie kein Verschulden trifft, da Sie im guten Glauben das Paket an den (vermeintlich echten) Postboten übergeben haben.

Im Ergebnis haften Sie also nicht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

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