Mein Exmann hat nach eigener Aussage Dritten gegenüber, vor und während der Tennungsphase ohne mein Wissen unseren gemeinsamen PC mittels einer Überwachungssoftware ausspioniert und Mitschnitte meiner Aktivitäten (Emails, Chatbesuche etc.) am PC angefertigt sowie sich in den Besitz meiner Passwörter gebracht, die er unter Umständen während der ganzen (auch nach seinem Auszug- PC verblieb bei mir) Trennungsphase verwendet hat, da ich leider erst nach der Scheidung Kenntnis davon erlangt habe (jener "Dritte" hat mich aufgeklärt).
Frage: Ist das strafbar? Kann ich Anzeige erstatten, wenn ich die Festplatte professionell untersuchen lasse und noch Spuren seines Handelns finde? Könnte er die protokollierten Mitschnitte vor Gericht gegen mich verwenden bzw. wären diese als Beweis zulässig?
nach Ihren Angaben liegt ein strafbares Handeln Ihres ehemaligen Ehemannes vor.
Das Strafgesetzbuch sieht hirfür in den §§ 202a-202c entsprechende Sanktionen vor.
Wenn es sich bei der Erlangung der Daten um eine Straftat handelt, unterliegen diese einem Beweisverwertungsverbot. Sie dürfen in einem Gerichtsverfahren nicht verwandt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
www.rechtsbuero24.de
Rechtsanwalt Christian Joachim
Rückfrage vom Fragesteller10. Oktober 2007 | 19:07
was muss ich an "Beweisen" haben um eine Anzeige zu machen (Festplatte etc??)
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. Oktober 2007 | 19:13
Sehr geehrte Fragestellerin,
grds. können Sie ohne jegliche Beweise Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei wird dann ermitteln und dabe auch auf Suche nach Beweisen gehen. Können Sie die Festplatte oder den PC bereitstellen, kann dies eine Hilfe sein. Noch wertvoller dürfte aber der Hinweis des "Dritten" als Zeugenaussage sein.
Ich hoffe, auch Ihre Nachfrage hilfreich beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.