Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

PC-Überwachung

10. Oktober 2007 17:28 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Datenschutzrecht


Beantwortet von


19:13

Mein Exmann hat nach eigener Aussage Dritten gegenüber, vor und während der Tennungsphase ohne mein Wissen unseren gemeinsamen PC mittels einer Überwachungssoftware ausspioniert und Mitschnitte meiner Aktivitäten (Emails, Chatbesuche etc.) am PC angefertigt sowie sich in den Besitz meiner Passwörter gebracht, die er unter Umständen während der ganzen (auch nach seinem Auszug- PC verblieb bei mir) Trennungsphase verwendet hat, da ich leider erst nach der Scheidung Kenntnis davon erlangt habe (jener "Dritte" hat mich aufgeklärt).
Frage: Ist das strafbar? Kann ich Anzeige erstatten, wenn ich die Festplatte professionell untersuchen lasse und noch Spuren seines Handelns finde? Könnte er die protokollierten Mitschnitte vor Gericht gegen mich verwenden bzw. wären diese als Beweis zulässig?

10. Oktober 2007 | 18:32

Antwort

von


(448)
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

nach Ihren Angaben liegt ein strafbares Handeln Ihres ehemaligen Ehemannes vor.

Das Strafgesetzbuch sieht hirfür in den §§ 202a-202c entsprechende Sanktionen vor.

Wenn es sich bei der Erlangung der Daten um eine Straftat handelt, unterliegen diese einem Beweisverwertungsverbot. Sie dürfen in einem Gerichtsverfahren nicht verwandt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.rechtsbuero24.de


Rechtsanwalt Christian Joachim

Rückfrage vom Fragesteller 10. Oktober 2007 | 19:07

was muss ich an "Beweisen" haben um eine Anzeige zu machen (Festplatte etc??)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Oktober 2007 | 19:13

Sehr geehrte Fragestellerin,

grds. können Sie ohne jegliche Beweise Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei wird dann ermitteln und dabe auch auf Suche nach Beweisen gehen. Können Sie die Festplatte oder den PC bereitstellen, kann dies eine Hilfe sein. Noch wertvoller dürfte aber der Hinweis des "Dritten" als Zeugenaussage sein.

Ich hoffe, auch Ihre Nachfrage hilfreich beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.rechtsbuero24.de

ANTWORT VON

(448)

Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet- und Pachtrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER