Sehr geehrter Ratsuchender,
die ausgesprochene Strafe besteht gesondert neben der Verpflichtung die Steuerschuld zu begleichen.
Dass Sie die Steuerschuld beglichen haben, wirkt sich nicht auf die ausgesprochene Strafe wegen Steuerbetruges aus.
Beides ist nebeneinander zu betrachten, so dass auch die Geldstrafe zu zahlen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
25. November 2020
|
10:22
Antwort
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