Hallo,
ich habe in einem eheähnlichen Verhältnis gelebt. Wir haben zusammen ein Haus mit 4 Wohneinheiten gekauft und sind auch jeder in das Grundbuch zu fifty-fifty eingetragen. Wir haben drei Jahre gemeinsam in dem Haus gelebt danach ich alleine 7 Jahre jetzt lebt meine Ex Lebensgefährtin seit ca 8 Jahren in dem Haus. Sie hat mich seit Jahren hingehalten wenn es um den Hausverkauf geht. Ich wollte von Anfang an gerne verkaufen sie jetzt auf einmal nicht mehr. Jetzt auf einmal ist sie stumm und antwortet auf keine Anfragen oder Besuche von mir. Bis vor kurzem dachte ich es sei nur eine Teilungsversteigerung möglich was natürlich die schlechteste Möglichkeit ist und die ich vermeiden möchte.
Jetzt bin ich auf die Möglichkeit einen Nutzungsausgleich zu verlangen gestoßen.
Das Haus ist voll Finanziert und die Finanzierung wird durch die Mieteinnahmen gedeckt und erwirtschaftet mittlerweile sogar einen kleinen Gewinn wodurch ich eine immer höher werdende Steuernachzahlung habe. Die Finanzierung belief sich auf 260000 €. Jetzt sind noch ca 200000 € der Finanzierung übrig.
Ich bin vor 8 Jahren ausgezogen und habe nichts mehr von dem Haus. Und meine Ex lebensgefährtin hat dadurch natürlich einen gewaltigen Vorteil da sie keine Miete bezahlt. Und eine Wunderschöne Wohnung mit einem Traumhaften Garten bewohnt.
Besteht eine realistische Möglichkeit einen Nutzungsausgleich durchzusetzen? Und wie viel wird mich das ganze an Rechtsanwaltsgebühren ca. kosten. Und welches Fachgebiet sollte der Rechtsanwalt abdecken?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ihnen steht im Hinblick auf den Wohnvorteil ein Ausgleichsanspruch gemäß § 745 Abs. 2 BGB grundsätzlich zu, dieser kann auch durchgesetzt werden.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2018, Az. XII ZR 108/17 dürfte der Anspruch jedoch auf den hälftigen Nutzungswert beschränkt sein, weil bisher kein Anspruch geltend gemacht worden ist.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren hängt vom Gegenstandswert ab, der erst in Kenntnis aller Details ermittelt werden kann, weshalb eine pauschale Kostenschätzung derzeit nicht möglich ist. Gerne stehe ich Ihnen zur Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.