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Notfallfahrtrecht

| 25. August 2016 20:04 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

An meinen Grund stück grenzt meine Nachbarin ihres aber nach hinten also zu ihren hinteren Grund stück kann Sie nur durch eine schmalen gang von ca. 1,50m .
meine Fragen : muss ich meine Zaun wieder weg machen der auf meine Grund stück steht an der Grenze wenn Sie z.b. mit Auto ?!?

Gibt es überhaupt so ein Notfallfahrrecht

25. August 2016 | 21:11

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Dieses gibt es durchaus, aber das müsste Ihnen durch Ihre Nachbarin erst bewiesen werden.

§ 917 BGB
Notweg

"(1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt.

(2) Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen. [...]."

Das heißt aber nicht zugleich, dass auch der Zaun entfernt werden muss.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 27. August 2016 | 00:43

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