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Nötigung ja oder Nein?

6. April 2016 09:24 |
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Vereinsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Manuela Fritsch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gestern mein Vorstandsamt in einer Elterninitative niedergelegt nun habe ich folgende Mail erhalten und sehe mich daher von einer Kündigung des Kindergartenplatzes für meinen Sohn bedroht:

-----Ursprüngliche Nachricht-----
xxxxx

Hallo xxxxx,





Eine ausserordentliche mv findet nicht statt.

Bitte nenne mir die adressen, an die du diese mail gesandt hast

Und entferne ggf den aushang.

Desweiteren besteht für dich nach wie vor und insbesondere in der zukunft stillschweigepflicht, was die belange deiner bisherigen vorstands- und verwaltungstätigkeiten, sowie dem kinderhaus angeht.

Ich bitte um eine geordnete und professionelle übergabe im sinne deiner person und deines sohnes.



vg








Wie kann ich gegen diese Sache vorgehen, können Sie mir ggf. ein Schreiben für den Vorstand aufsetzen? Was kann ich unternehmen das ich aus dem Register ausgetragen werde?

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne helfe ich Ihnen mit einigen Vorschlägen zum weiteren Vorgehen weiter:

1.)
Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage bezüglich der Nötigung auf die Anfrage Ihres Vereinskollegen zu den E-Mail Adressen bezieht. Außerdem verstehe ich diese so, dass Sie eine Information zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verbreitet haben, die nun aber so und an diesem Datum nicht stattfindet.

Die Aufforderung zur Mitteilung, an wen die Information gegangen ist, stellt jedoch keine Nötigung im rechtlichen Sinne dar. Dies wäre nur dann der Fall, wenn Sie "rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt worden wären", so der Wortlaut von § 240 StGB .

Dies kann ich hier aber nicht erkennen. Eine Handlung, nämlich die Herausgabe der Adressen, bzw. Namen, hat man zwar von Ihnen gefordert. Eine Gewaltanwendung oder Drohung sind hingegen nicht gegeben. Zudem dürfte die Aufforderung zur Informationsherausgabe nach der Niederlegung Ihres Amtes auch durchaus rechtmäßig sein, damit der Verein seinen Aufgaben weiterhin nachkommen kann.

Die gewünschten Angaben gegenüber dem Vorstand müssen Sie daher machen.

2.)
Bezüglich der Löschung aus dem Vereinsregister muss Ihnen bewusst sein, dass diese an gewisse formelle Voraussetzungen geknüpft ist. Der Vorstand muss hierzu einen Antrag beim Vereinsregister einreichen, aus dem sich Ihre persönlichen Daten und die Angaben zur Amtsniederlegung ergeben. Sofern es laut der Satzung Ihres Vereins zwingend ist, dass Sie einen Nachfolger haben - etwa wegen einer Mindestzahl der Vorstände - kann der Antrag erst gestellt werden, nachdem eine Neuwahl des Nachfolgers stattgefunden hat.
Bitte beachten Sie auch, dass die Antragsformulare vor der Einreichung beim Vereinsregister notariell beglaubigt werden müssen.

Dass Sie kein Vorstandsmitglied mehr sein möchten, hat darüber hinaus keine Auswirkungen auf den Betreuungsplatz Ihres Sohnes, solange Sie weiterhin Vereinsmitglied sind.

3.)
Auf dieser Basis würde ich Ihnen vorschlagen, die folgende E-Mail vorab an den Vorstandskollegen und sinnvoller Weise auch noch per Post an den gesamten Vorstand, zu versenden:

"Liebe Vorstandskollegen,
lieber (Name Ihres Kollegen),

wie Ihr bereits wisst, habe ich mein Amt als Vorstandsmitglied unseres Vereins niedergelegt.
Im Hinblick auf die falsche Ankündigung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung möchte ich Euch darüber informieren, dass ich den Aushang hierzu bereits entfernt habe.
(Name des Kollegen) hatte mich außerdem darum gebeten, Euch die Daten zu den Eltern weiterzugeben, die ich hierzu bereits per E-Mail angeschrieben hatte. Gerne komme ich dieser Bitte nach. Es handelt sich um: (... Namen aufführen...).

Bitte lasst es mich wissen, wenn Ihr meine Mitwirkung bei der Änderung des Vereinsregisters benötigen solltet. Selbstverständlich bin ich gerne zur Mithilfe und Teilnahme an entsprechenden Terminen bereit.

Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass die Vorgänge um meinen Rücktritt keine Auswirkungen auf meine Vereinsmitgliedschaft und damit den Betreuungsplatz meines Sohnes haben werden.

Viele Grüße
(Ihr Name)"

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und stehe für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin

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