Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Nießbrauch in Verbindung mit Zwangsentmündigung

| 10. Dezember 2019 11:28 |
Preis: 30,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Hallo, kann man den Nießbrauch durch eine Zwangsentmündigung verlieren?

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Es gibt seit langem keine Entmündigung mehr. Die Frage, ob jemand geschäftsfähig ist, richtet sich nur nach tatsächlichen Anhaltspunkten. Wird eine Betreuung eingerichtet, führt dies nicht zu einer Entmündigung, sondern der Betreuer kann zusätzlich zum Betreuten für diesen tätig werden.

Der Nießbrauch setzt im übrigen nicht die Geschäftsfähigkeit des Berechtigten voraus.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

Bewertung des Fragestellers 12. Dezember 2019 | 06:59

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Die Antwort vom Anwalt hat mir sehr weitergeholfen. Hat sich gelohnt für wenig Geld einen Anwalt hier zu kontaktieren.

"