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Niederländisches Adoptionsrecht

4. Januar 2007 06:01 |
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Internationales Recht


Beantwortet von

Ich suche einen Anwalt, der sich im niederländischen Adoptionsrecht auskennt und der auch berecht ist, für mich dort einen Adoptionsantrag zu stellen oder das Äquivalent zu "frag-einen-anwalt" in den Niederlanden.

6. Januar 2007 | 15:22

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst ist den Unterzeichner nicht bekannt, ob es etwas ähnliches wie frag-einen-anwalt auch in den Niederlanden gibt.

Sie können aber unter www.anwalt24.de auch Anwälte im Ausland suchen. Außerdem finden Sie Anwälte auch über die Botschaft in den Niederlanden. Sie finden unter http://www.123recht.net/123_rechtsanwalt_Apeldoorn%2FNiederlande.html

einen Partner von 123recht.net

Einen Antrag zur Adoption sollte nut mit anwalticher Hilfe eingeleitete werden. Die Adoption wird durch eine gerichtliche Entscheidung wirksam, d.h. sie muß über das Gericht erfolgen.

Das Adoptionrecht in den Niederlanden wurde mit dem GEsetz vom 24.12.1997 zum 1.4 1998 vollständig neu geregelt. Die Adoption in den Niederlanden setzt voraus, daß die Adoption offenkundig im Interesse des Kindes ist. Außerdem muß das zu adoptierende Kind im Zeitpunkt der Einrecihung des Antrages minderjährig sein.

Es wird aber auch berücksichtigt, ob das Kind seinerseites Einwände gegen die Adoption hat. Seit 1998 hat ein 12 jähriges Kind eine Art "Vetorecht" bezüglich der bevorstehenden Adoption. So sollen die Interessen des Kindes gewahrt werden.

Die Adoptiveltern müssen dem Antrag zustimmen.

Darüber hinaus gibt es noch unterschiedliche Voraussetzungen für die Anträge von Ehegatten, registrierten Partnerschaften und Einzeladoptionen.

Mit der Adoption erlangen die Adoptiveltern die elterliche Sorge für das Kind.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

ANTWORT VON

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