Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Ihnen bleibt leider nur die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung.
Sie haben bisher alle Schritte eingeleitet, um Ihr Geld außergerichtlich zu bekommen. Da dieses aber offensichtlich gescheitert ist, müssen Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen.
Sie können Ihre Forderung zunächst mit einem beim Amtsgericht zu beantragenden Mahnbescheid geltend machen.
Bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Forderung sollten Sie daran denken, dass auch die Kosten des Inkassobüros als vorgerichtliche Kosten mit geltend gemacht werden.
Nur mit einem Titel vom Gericht haben Sie die Möglichkeit, die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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