Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs haben Sie im Rahmen der getroffenen vertraglichen Vereinbarung. Dass der Händler bei einem Neufahrzeug noch einmal das Fahrzeug überprüfen möchte ist grundsätzlich zulässig. Soweit Sie aber kein fixes Datum für die Übergabe vereinbart haben besteht auch kein Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt.
Auch wenn Sie die Fahrzeugpapiere bereits haben findet der Eigentums- und Gefahrübergang in Ihrer Konstellation erst mit der Übergabe des Fahrzeugs statt. Da damit für den Händler auch rechtliche Risiken verbunden sind, darf er auf jeden Fall eine angemessene Zeit beanspruchen, das Fahrzeug zu prüfen.
Etwas anders gilt nur dann, wenn eine Übergabe zu einem bestimmten Tag garantiert worden ist.
Es tut mir leid, dass ich keine günstiger Antwort für Sie habe.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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