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'Neu gegen alt'

17. August 2011 21:43 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Grüß Gott,

Ich hatte mitte letzten Monats einen Unfall mit meinem PKW! eigenverschuldung (bzw lief ein Tier auf die Straße und ich wich reflexartig aus)
Leidtragende waren nur ich und eine Leitplanke.

nun gibt es 2 Punkte die nach der Reperatur enstanden:

1. Ich soll nun auf alle Ersatzteile einen Teil mitbezahlen. Karosserie, Scheinwerfer, Alufelgen usw .... bei Verschleißteilen würde ich ja keinen Einwand erheben!

Muss ich den auf alle Ersatzteile einen "neu gegen alt" prozentsatz bezahlen, denn schließlich hätte ich von den ganzen teilen nie etwas ausgetauscht. Es handelt sich hier ja nicht um Verschleißteile.



2. Mein Fahrzeug wurde nicht in einem Porsche Zentrum repariert wodurch mir ein Wertverlust entsteht.
Die Werkstatt wurde mir von der Versicherung vorgeschreiben, allerdings hatte ich ausversehen auf die freie Werkstattwahl bei abschließen der Versicherung verzichtet.
Weswegen ich mir hier so gut wie keine Hoffnungen einräume.

Mit freundlichem gruß,...

17. August 2011 | 22:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

die Kaskoversicherung ist in der vertraglichen Gestaltung ihrer Ersatzpflicht frei.

Sie sollten in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Ihrem Vertrag schauen.
A.2.7.3 AKB 2008/§ 13 Abs. 5 AKB 2007 sehen einen Abzug neu für alt beim Austausch alter gegen neue Teile vor.

Um einem vertraglich vereinbarten Abzug neu für alt kommen Sie nicht herum, unabhängig davon, ob es sich um Verschleißteile handelt oder nicht.



Eine verbleibende Wertminderung ist hinzunehmen, da auf die freie Werkstattwahl verzichtet wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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