Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie müssen in diesem Fall beachten, dass das Gebrauchsmuster zwar abgelaufen sein mag, aber eventuell läuft im Hintergrund noch ein Patentverfahren. Viele Firmen beantragen dies parallel, da man ein Gebrauchsmuster sehr schnell bekommt, das Patentverfahren sich aber einige Jahren hinziehen kann.
Sie sollten daher recherchieren, ob ein Patentantrag eingereicht wurde. Dies können Sie hier über das offizielle Portal des DPMA erledigen:
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/einsteiger
Achtung: In den ersten 18 Monaten nach Einreichung des Patentantrages bleibt dieser geheim, erst danach wird er öffentlich. Ob das Sieb aber überhaupt patentfähig ist, kann ich so ohne Weiteres natürlich nicht beurteilen. Im Zweifel ist dies eher abzulehnen, da die Anforderungen recht hoch sind für ein Patent. Auch ist dies unwahrscheinlich, wenn die Firma nciht die maximale Schutzdauer von 10 Jahren ausgereizt hat.
Einen Verstoß gegen § 4 Nr. 3 UWG
sehe ich hingegen so ohne Weiteres nicht. Darin heißt es:
"Unlauter handelt, wer
...
3. Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;"
Das Produkt mag hier war eine Nachahmung darstellen, aber die drei Alternativen c) bis c) sehe ich hier nicht als erfüllt an, insbesondere wenn keine Verweise auf den anderen Hersteller erfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Antwort
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Vielen Dank,
ich habe auf eine solche Antwort gehofft. Aber jetzt als die Investition anstand habe ich kalte Füße bekommen...
Patent existiert nicht, Gebrauchsmuster war von 1993 -2000 gültig.
Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins 2018.
Sollten Sie einen Garten haben, wir werden ab Ende Mai lieferfähig sein.
Sie erhalten von mir Sonderpreis auf solch ein Kompostsieb! ( dazu bitte bei mir melden :-) )
Gruß
Vielen Dank für die Rückmeldung und auch für das Angebot :-)
Ich wünsche Ihnen auch frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr.
Viele Grüße
Alexander Dietrich