Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Sie können Ihren Nachbarn wegen dessen beeinträchtigenden Verhaltens (Sprühen mit der Spraydose) auf Unterlassung in Anspruch nehmen. In Betracht kommen hier Ansprüche aus § 1004 BGB
, § 906 BGB
und 858 BGB
.
Das Verhalten des Nachbarn ist widerrechtlich, da die von ihm vorgenommenen Handlungen rechtswidrig sind. Selbst wenn der Nachbar vortragen würde, er sei durch den Rauch selbst auch beeinträchtigt, so sind seine Handlungen jedenfalls „unverhältnismäßig“.
II. Bzgl. der von dem Nachbarn geäußerten Beleidigungen („verpissen Sie sich hier“) gilt zivilrechtlich gesehen Gleiches: Ihr Mann hat einen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn aus §§ 823
, 1004 BGB
.
III. Gegen die Handlungen des Nachbarn sollten Sie sich mit anwaltlicher Hilfe wehren. Grds. hat der Nachbar auch die Kosten zu ersetzen, die Ihnen durch die Inanspruchnahme eines Anwalts entstehen, da er sich Ihnen gegenüber rechtswidrig verhält und auch auf Aufforderungen Ihrerseits nicht reagiert hat. Ich empfehle Ihnen daher, einen Kollegen vor Ort zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aufzusuchen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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