Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Nachbar rastet aus

| 26. April 2007 15:33 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Ich wohne seit 8 Jahren in meiner Wohnung, die meinem Vater gehört. Voerher mit meinem Exmann, jetzt mit meinem derzeitigen Ehemann. Beide rauchen. mein Ex auf dem Balkon, bisher ohne Ärger. Seit mein neuer Ehemann bei mir wohnt (2 Jahre), der auch auf dem Balkon raucht, rastet mein Nachbar über mir total aus. Er beschimpft meinen Mann mit den Worten: verpissen Sie sich hier...hauen Sie ab usw. Jedesmal wenn mein Mann raucht (ich bin Nichtraucherin) sprüht er mit einem Duftspray (Toilettenspray) runter auf unseren Balkon. Er beugt sich quasi übers Geländer und sprüht jedesmal direkt auf uns. Neuerdings sprüht er auch wenn mein Mann gar nicht da ist und ich mit meiner Tochter auf dem Balkon sitze. Er drückt dann solange auf sein Spray, bis es leer ist. Das ganze geht jetzt schon zwei Jahre so. Reden kann man mit ihm nicht. Auch Briefe ignoriert er gnadenlos. Was können wir tun? Ich bin so genervt, dass ich bald ausraste.
Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Sie können Ihren Nachbarn wegen dessen beeinträchtigenden Verhaltens (Sprühen mit der Spraydose) auf Unterlassung in Anspruch nehmen. In Betracht kommen hier Ansprüche aus § 1004 BGB , § 906 BGB und 858 BGB .
Das Verhalten des Nachbarn ist widerrechtlich, da die von ihm vorgenommenen Handlungen rechtswidrig sind. Selbst wenn der Nachbar vortragen würde, er sei durch den Rauch selbst auch beeinträchtigt, so sind seine Handlungen jedenfalls „unverhältnismäßig“.

II. Bzgl. der von dem Nachbarn geäußerten Beleidigungen („verpissen Sie sich hier“) gilt zivilrechtlich gesehen Gleiches: Ihr Mann hat einen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn aus §§ 823 , 1004 BGB .

III. Gegen die Handlungen des Nachbarn sollten Sie sich mit anwaltlicher Hilfe wehren. Grds. hat der Nachbar auch die Kosten zu ersetzen, die Ihnen durch die Inanspruchnahme eines Anwalts entstehen, da er sich Ihnen gegenüber rechtswidrig verhält und auch auf Aufforderungen Ihrerseits nicht reagiert hat. Ich empfehle Ihnen daher, einen Kollegen vor Ort zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aufzusuchen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank, für die prompte und ausgesprochen grandiose Antwort Ihrerseits. Bin Ihnen zutiefst dankbar und wünsche noch einen schönen Tag.

"