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Nach Gerichtsurteil mit vertraglichem Abkommen

| 11. Mai 2023 20:13 |
Preis: 30,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,
beide Parteien wurden durch Gerichtsentscheid dazu verpflichtet bis zu einem bestimmten Datum gegenseitige Videos, Sequenzen und Kommentare übereinander aus dem Internet zu löschen. Bei Vertragsbruch droht jedem eine Strafe von mind. 1000€.
Was ist zu tun, wenn ich bei der Gegenpartei trotzdem noch z. B. Kommentare im Internet finde, was bei beiden Parteien durchaus möglich ist, da die Fehde jahrelang anhielt.

Das Urteil scheint seltsam, denn es droht ein endloses Hin und Her von Anzeigen von Vertragsbrüchen, weil jede der Parteien trotz Überprüfung was hätte übersehen können ... und zack, kann das jeden mal 1000 € oder mehr kosten.

Es wäre besser gewesen, jede Partei listet der anderen auf woran sie sich stört, damit man gezielt die entsprechenden Kommentare usw. löschen könnte.

Muss ich einen Anwalt beauftragen, der die Strafe in die Wege leitet? Kann ich das alleine machen, unter Verwendung des richterlichen Urteils?

Besten Dank.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich würde einen Anwalt beauftragen, der das genauso in ein Abkommen umformuliert - denn Sie haben Recht, selbst eine Aussage, die nur im Cache hängt, reicht schon für eine Strafe aus und Sie können nicht alles sehen. Leider ist es tatsächlich so, dass jeder (!) Verstoß ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt nicht gelöscht immer wieder zur Strafe führen kann!


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 12. Mai 2023 | 10:35

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