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Mietselbstauskunft

| 17. August 2023 18:44 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Habe eine banale frage, soll zur wohnungsbesichtigung eine mieterselbstauskunft mitbringen, wo drinen stand. Haben sie eine Versicherung Eides Staat abgegeben. Ich bin nicht in der Privatinsolvenz. Habe damals aber wegen einem Zivilprozess, ich war die Klaegerin. Prozesskostenhilfe Antrag bewilligt bekommen. Meine Frage muss ich das angeben, das ich da was unterschrieben habe oder gilt das nur fuer die Privatinsolvenz. Sei wirtschaftlich wie persoenlich nicht in der Lage die Prozesskosten zu zahlen. Dies sei was ich gelesen habe auch unter Eides Staat zu unterschreiben. Habe meine Ein und Ausgaben offengelegt um pkh zu erhalten. Moechte dort nichts falsches angeben, nicht das ich spaeter probleme bekomme

17. August 2023 | 19:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"muss ich das angeben, das ich da was unterschrieben habe oder gilt das nur fuer die Privatinsolvenz"

Nach Ihrer Schilderung müssen Sie die damalige Erklärung zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen bezüglich der Prozesskostenhilfe nicht angeben.

Nach Sinn und Zweck der Erklärung dürfte der Vermieter allein wissen wollen, ob Sie eine Vermögensauskunft nach Paragraf 802 c ZPO abgegeben haben, also Schuldner bereits gegen Sie wegen Geldforderungen den Gerichtsvollzieher beauftragt haben.

Soweit dies nicht der Fall ist, müssen Sie auch nichts darüber hinaus angeben.


Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

Bewertung des Fragestellers 17. August 2023 | 19:28

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. August 2023
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