Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"muss ich das angeben, das ich da was unterschrieben habe oder gilt das nur fuer die Privatinsolvenz"
Nach Ihrer Schilderung müssen Sie die damalige Erklärung zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen bezüglich der Prozesskostenhilfe nicht angeben.
Nach Sinn und Zweck der Erklärung dürfte der Vermieter allein wissen wollen, ob Sie eine Vermögensauskunft nach Paragraf 802 c ZPO abgegeben haben, also Schuldner bereits gegen Sie wegen Geldforderungen den Gerichtsvollzieher beauftragt haben.
Soweit dies nicht der Fall ist, müssen Sie auch nichts darüber hinaus angeben.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
Antwort
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