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Mieterhöhungsverfahren

14. Juli 2019 07:49 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Beigefügter Mietspiegel wird vom Gericht nicht anerkannt und daher wird von Gerichtsseite die Rücknahme der Klage empfohlen!! Was tun?

14. Juli 2019 | 08:31

Antwort

von


(743)
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
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sehr geehrter Fragesteller ,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichung und Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Ein Anhang ist leider nicht vorhanden. Gerne können Sie diesen noch per E-Mail an mich senden dann werde ich Stellung nehmen.

Wenn der Vorsitzende die Rücknahme der Klage vorschlägt, bringt er damit zum Ausdruck, dass Sie sicher verlieren werden. Durch die Klagerücknahme können Sie Ihre Kosten senken. Sie können die Klage auch sehenden Auges verlieren und dann in die nächste Instanz gehen (falls diese zugelassen wird). Falls Sie hier sicher sein wollen, können Sie beim Gericht anfragen ob die Berufung zugelassen wird.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen rechtlichen Einblick verschaffen.
Sollten Rückfragen bestehen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion .

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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