Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Microblading

7. Juli 2016 20:27 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hallo,

Ich habe mir vor 2 Monaten eine Microblading Behandlung unterzogen. Eine Microblading Behandlung ist einem Tattoo ähnlich und ist an den Augenbraue. Die Farbe vergeht erst Nacht einem Jahr. Ich war 2 mal bei der Behandlung . Das erste mal war eine Katastrophe das Ergebnis war nicht so wie gewünscht. Sie versprach mir das das 2 besser werden würde da es ingesamt 3 Behandlungen geben muss. Beim 2 mal wurde es nicht besser . Auf ihrer Seite steht das die Farbe sich nicht verändern darf und ich habe Nun bläuliche Schatten an den Augenbraue. Die Form die sie gemacht hat war viel zu dick und überhaupt nicht auf meine natürlichen angepasst . Ich kann nicht ungeschminkt sein da ich mich schäme und es wirklich schlimm aussieht . Ich war bei einer anderen Kosmetikerin und sie hat auch gesagt das es eine Katastrophe ist. Darauf hin ging ich zu meiner Kosmetikerin und sie sagte das sie das alles kostenlos machen würde bis es richtig ist allerdings darf man da auch nicht so oft drüber gehen und plötzlich sagt sie das es bei 3 Sitzungen nicht repariert werden kann ich muss also mehrere Sitzungen noch machen.
Ingesamt hab ich bis jetzt 500€ bezahlt .
Der vertrauen ist weg ich möchte nicht das sie an mein Gesicht geht. Aber mein elf will sie mir nicht zurück zahlen sie sagt das es nicht ihre Pflicht wäre da sie ihre Dienstleistung erfüllt hat. Ich wollte eine Microblading Behandlung und das hat sie getan und deshalb soll ich froh sein . Darf sie das ? Immerhin fühle ich mich schrecklich ich kann ohne Make up nicht mehr raus und davor konnte ich es ! Ich fühle mich schrecklich und schäme mich es ist mitten in meinem Gesicht ich weine jeden Tag wenn ich in den Spiegel schaue!
Bitte helfen Sie mir

Sehr geehrte Fragestellerin,

nach Ihrer Darstellung spricht sehr viel dafür, daß die Microblading-Behandlung von der Kosmetikerin mangelhaft durchgeführt wurde. Sie können daher nicht nur das dafür bezahlte Entgelt zurückverlangen, sondern auch ein angemessenes Schmerzensgeld.

Voraussetzung ist allerdings, daß Sie beweisen können, daß die Kosmetikerin mangelhaft gearbeitet hat. Insofern können Sie ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren in die Wege leiten lassen.

Die Kosmetikerin sollte zuvor jedoch außergerichtlich durch einen Rechtsanwalt angeschrieben und zur Rückzahlung des Entgeltes und Zahlung eines Schmerzensgeldes aufgefordert werden.

Insofern stehe ich gern zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER