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Maximale Dauer für den Aufenthalt im Ausland

17. September 2024 09:01 |
Preis: 40,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Sie gerne fragen, wie lange darf man insgesamt im Ausland sein wenn man ein Aufenthaltstitel besitzt Z.b Familennachzug?

Mir ist bekannt dass man maximal 6 Monaten am Stück im Ausland bleiben darf. Wenn man länger bleibt, erlischt dann der Titel automatisch. Aber gilt das auch wenn man INSGESAMT > 6 Monaten pro Jahr außerhalb EU bleibt? Also die Summe alle Aufenthalte innerhalb eines Jahres?

Z.b : folgende Aufenthalte im Land X ausserhalb der EU:

1 Monat Januar 2024 + 2 Monate April-Mai 2024 + 4 Monate August-November 2024

Wird das Probleme für meinen Visum verursachen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß den einschlägigen Regelungen kommt es grundsätzlich darauf an, wie viele Monate Sie am Stück außerhalb der Bundesrepublik gewesen sind, um ein mögliches Erlöschen des Aufenthaltstitels zu thematisieren. Sollten Sie nicht über eine Niederlassungserlaubnis verfügen, sondern lediglich über einen befristeten Aufenthaltstitel, erlischt dieser automatisch nach mehr als einer sechsmonatigen Abwesenheit.

Dabei kommt es primär nicht darauf an, ob Sie in einem Jahr mehr als sechs Monate abwesend gewesen sind oder ob Sie diese sechs Monate praktisch innerhalb eines Jahres gesplittet haben.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort ausreichend weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Herzlichst
RA Hetényi

Rückfrage vom Fragesteller 17. September 2024 | 13:20

Sehr geehrter Herr Hetényi,

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Rückmeldung und Erläuterung dieses Themas.

Nur um zu bestätigen, mein bisheriger/geplannter Auslandsaufenthalt im 2024 von 7 Monaten insgesamt aber verteilt in 3 Perioden stellt kein Risiko dar, und Ich kann deswegen im November ohne Probleme zurück in Deutschland reisen?

Nochmals herzlichen Dank !

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. September 2024 | 14:43

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits mitgeteilt, ist ein Auslandsaufenthalt in der Länge von nicht mehr als 6 Monaten aufenthaltsrechtlich unproblematisch.

Herzlichst
RA Hetényi

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