Sehr geehrter Fragesteller,
leider wird die Beweislage zu dünn sein, um hier der Messfirma die Differenz in Rechnung zu stellen.
In der Sache würde es sich nämlich um einen Schadensersatzanspruch handeln und Sie müssten beweisen, dass eine Fehlleistung vorlag und hierauf fußend auch der Schaden in Höhe von 15,000 € entstanden ist.
Nach Ihrer Darstellung ist aber bereits nicht klar, ob überhaupt eine fehlerhafte Messung vorliegt und , falls ja, in welchem Rahmen.
Ich würde daher die Messung unter Zugrundelegung dieser Fragen untersuchen lassen und dann denn Messdienst und/oder den Versorger ggf. in die Pflicht nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
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