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Made in Germany/China | Rechtliche Relevanz bei Falschaufdruck

| 13. September 2012 23:40 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Ist es in Deutschland rechtlich relevant, wenn auf einer in China produzierten Ware in das Wäscheschild oder auf die Verpackung "made in Germany" gedruckt ist?

Ist es ebenso untersagt in China produzierte Waren in der Artikelbeschreibung in einem Onlineshop/Amazon/Ebay als "made in Germany" auszuweisen, auch wenn dies nicht auf das Produkt oder die Verpackung an sich gedruckt ist?

Es geht mir dabei nur um die Frage, ob dieses Vorgehen in Deutschland strafrechtlich relevant ist und nicht um die moralische Verwerflichkeit einer solchen Geschäftspraktik.

14. September 2012 | 11:07

Antwort

von


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Langener Landstraße 266
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

1. Ist es in Deutschland rechtlich relevant, wenn auf einer in China produzierten Ware in das Wäscheschild oder auf die Verpackung "made in Germany" gedruckt ist?

Ja, dieses ist rechtlich relevant.
Es würde sich um irreführende Produktangaben und somit um unlauteren Wettbewerb im Sinne des UWG handeln.

Sie könnten hier von der Konkurrenz kostenpflichtig auf Schadensersatz sowie Unterlassung ( Stichwort „ Abmahnung" ) in Anspruch genommen werden.
Vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen dringend von Ihrem Vorhaben abraten.

Auch liegt hier der Verdacht eines strafrechtlichen Betrugs nahe.

2. Ist es ebenso untersagt in China produzierte Waren in der Artikelbeschreibung in einem Onlineshop/Amazon/Ebay als "made in Germany" auszuweisen, auch wenn dies nicht auf das Produkt oder die Verpackung an sich gedruckt ist?

Ja, auch dieses wäre ein Wettbewerbsverstoß im Sinne des UWG und könnte abgemahnt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Sie im Streitfall nachweisen müssen, dass die Ware tatsächlich „made in Germany" ist.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag!


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Bewertung des Fragestellers 18. September 2012 | 19:29

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