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Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft

| 7. Dezember 2011 15:20 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann ich durch sofortige Überweisung und Vorlage des Kontoauszugs bei der Staatsanwaltschaft die angeordnete eintägige Erzwingungshaft wegen einer nicht gezahlten Geldbuße von 25€ noch abwenden?

Ja, durch die Zahlung des offenen Betrags ist die Angelegenheit erledigt und die Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft hinfällig. Es sollte aber unbedingt Kontakt mit der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft aufgenommen und der Kontoauszug mit der Abbuchung als Nachweis vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass alles korrekt bearbeitet wird.

Hallo!

Ich bin noch ganz zitterig...

Ich habe eben den Brief vom Staatsanwalt geöffnet und bin fast in Ohnmacht gefallen: Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft.

Wegen einer Geldbuße von 25€, die ich wohl nicht gezahlt habe, soll ich nun in die Erzwingungshaft von 1 Tag.
Dort steht:"Falls sie zwischenzeitlich den zu zahlenden Betrag der Geldbuße entrichtet haben, teilen sie dies bitte unter Vorlage des Zahlungsbelegs mit. Andernfalls werden sie hiermit aufgefordert, die Erzwingungshaft innerhalb einer Woche ab Zustellung der Ladung anzutreten."


Vor lauter Panik habe ich das Geld direkt überwiesen. Zählt das noch?
Kann ich jetzt so die Erzwingungshaft abwenden?
Wenn ich direkt den Kontoauszug beim Staatsanwalt vorlege?
Ich hoffe doch...

Vielen Dank für schnelle Hilfe!!!

7. Dezember 2011 | 16:46

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.

Durch die Zahlung des offenen Betrages ist die Angelegenheit und damit die Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft erledigt. Sie sollten sich allerdings auf jeden Fall mit der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und den Kontoauszug mit der entsprechenden Abbuchung zur Verfügung stellen, damit von dort aus nichts schief läuft.

Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 7. Dezember 2011 | 16:49

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