Ich nahm mir vier Kleidungsstücke ging in die Ankleidekabine.
Nahm das Teil was passte legte es sichtbar in meine Offene
Handtasche,es war kein Preis vorhanden wollte ihn besorgen
und die anderen Teile weglegen,ohne zu wissen das das Strafbar
ist.Trat aus der Kabine und wurde sofort vom Hausdetektiv
angegriffen.
sofern Sie das Kleidungsstück offen sichtbar mit sich getragen haben, um den Preis in Erfahrung zu bringen, ist nicht ersichtlich, wie der Vorsatz - der beim behaupteten Diebstahl Voraussetzung ist - begründet werden soll.
Daher sollten Sie nichts einräumen und dann, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft angeschrieben werden, unbedingt sofort einen Anwalt aufsuchen und diesen mit der weitergehenden Bearbeitung beauftragen.
Gerade bei den "Kaufhausdetektiven" kommt es leider immer wieder vor, dass diese, aufgrund des Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber über das Ziel hinasschießen. Und genau dieses ist nach Ihrer Schilderung der Fall gewesen.
Daher sollten Sie diesem mit anwaltlicher Hilfe entgegentreten.