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Ladendiebstahl,Verjährungsfrist,

20. Januar 2005 20:31 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten abend,
wieviel Monate ist die Verjährungsfrist bei einem einfachen
Ladendiebstahl?
Vielen dank füer eine Antwort.

20. Januar 2005 | 20:40

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die (Verfolgungs-) Verjährungsfrist für einen einfachen Diebstahl beträgt 3 Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB ).

§ 78 Abs. 1 - 3 lautet:
Abs. 1: Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

Abs. 2: Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

Abs. 3: Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

Nr. 1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
Nr. 2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
Nr. 3.zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
Nr. 4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
Nr. 5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

Da Diebstahl gem. § 242 Abs. 1 mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr bedroht ist, kommt hier die Verjährung gem. § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB zur Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

ANTWORT VON

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