Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wer muss die Rückführung in die Werkstatt zahlen und das machen?
Es besteht ein Anspruch auf Behebung der Mängel durch die Reparatur, da diese offenbar nicht fachgerecht durchgeführt worden ist. Hier besteht auch ein Anspruch auf der Ersatz der Wege- und Transportkosten (§ 635 BGB).
Kann ich mir die Abschleppkosten von Gestern in Frankreich von der Werkstatt ersetzten lassen? Da sie mir am Pannenort gesagt, haben das sie mir nicht helfen können.
Kann ich mir jetzt einen Mietwagen auf derren Kosten nehmen, denn ich sitze jetzt in der Schweiz fest.
Auch hier ist ein Ersatzanspruch im Wege des Schadensersatzes aufgrund der fehlerhaften Reparatur denkbar.
Das Problem ist allerdings, dass Sie diese Ansprüche, wenn die Werkstatt sich weigert, im Zweifel gerichtlich durchsetzen müssten. Einen durchsetzbaren Vorschussanspruch ohne Gerichtsverfahren gibt es nicht.
Wenn ich sie brauche, wer müsste dann den Anwalt bezahlen?
Die Anwaltskosten muss immer zunächst der Mandant tragen. Ein Anspruch auf nachträglichen Ausgleich der Anwaltskosten durch den Gegner besteht nur, wenn Sie den Unternehmer zuvor (nachweisbar) erfolglos zur Leistung aufgefordert haben und dieser die Ansprüche abgelehnt hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Schilling, Dipl.-Jur.
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Rechtsanwalt Christian Schilling, Dipl.-Jur.
Was würde mich es kosten wenn Sie denen einfach nur eine Email schreiben um denen etwas druck zu machen?
Die wissen ja, das sie Unrecht haben. Und wenn die ein Anwalts Schreiben kommt, hilft es vielleicht schon!
MfG
Der Gegenstandswert beträgt hier 4.500,00 Euro bzw. den Betrag der Gesamtausgaben. Die gesetzlichen Gebühren betragen hier nach Tabelle 540,50 Euro.
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