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Kontoauszüge vorlegen für Grundsicherung

| 9. März 2022 11:05 |
Preis: 25,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Tag,

mit dem Grundsicherungsantrag sind alle Einkünfte belegt mit der Herkunft und Zahlungshöhe und somit ist eine Vorlage von Kontoauszügen nicht erforderlich, weil damit für die Behörde die Möglichkeit besteht, meine "Champagner-Orgien" sichtbar zu machen.
Ich bin der Meinung, dass das die einfach nichts angeht, was ich mit den paar Kröten mache.


P.S. meine Rente habe ich mal berechnet unter der Voraussetzung, dass die Beiträge ähnlich wie in S oder NL oder DK angelegt worden wären: ca 2.000€ bei unendlicher Rente oder 2.500€ auf 20 Jahre berechnet- das nur mal am Rande - und was ich bekomme sind 800€

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Behörde hat nicht per se einen Anspruch auf Vorlage der Kontoauszüge - Grundsätzlich gilt, dass eine Behörde nicht ohne Grund die Vorlage von Kontoauszügen verlangen darf (§ 67a SGB X). Dies wurde zwischenzeitlich vom Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 19. September 2008 (Az. B 14 AS 45/07 R) bestätigt.

Allerdings gilt dies nicht (!) für einen Erstantrag oder bei einer Weiterbeantragung. unwichtige Ausgaben können Sie schwärzen (zB Onlinedating-Ausgaben).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 9. März 2022 | 14:49

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befürchtet hatte ich dass ich gläsern dastehe- nun ist´s halt so kurz und bündig

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