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Kleingewerbe als Nebenerwerb bei Festanstellung

| 25. Juli 2015 20:02 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich bin derzeit in Vollzeit fest angestellt und habe nebenbei ein Kleinunternehmen gegründet. Auf dem Gewerbeschein ist das Unternehmen als Nebentätigkeit vermerkt. Ich stelle Schmuck und Kleidung her und verkaufe diese dann. Ich zahle als Festangestellter bereits alle Pflichtbeiträge (Rente, Kranken-VS und Pflege-VS). Ich möchte wissen, ob ich verpflichtet bin, neben den Pflichtbeiträgen als Angestellter auch noch Pflichtbeiträge als Kleinunternehmer zu zahlen. Mein Jahresumsatz als Kleinunternehmer wird sicherlich nicht 17.500 EUR übersteigen.

25. Juli 2015 | 20:54

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

sofern es sich tatsächlich um ein Nebengewerbe handelt, sind Sie nicht verpflichtet, Beiträge zu zahlen.

Ihre Tätigkeit ist dann als Nebengewerbe einzustufen, wenn nach der wöchentlichen Arbeitszeit und den Einkünften die abhängige Beschäftigung als Ihre Haupttätigkeit zu werten ist.

Nach Ihrer, wenn auch knappen Schilderung gehe ich davon aus, so dass Sie für Ihr Nebengewerbe keine Beiträge zahlen müssen.

Da Ihr Nebengewerbe auch nicht zu den Tätigkeiten zählt, die unabhängig von der Arbeitszeit und den Einkünften, ohnehin (z.B. Dozenten) beitragpflichtig sind, liegt nach Ihrer Darstellung keine Betragspflicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 25. Juli 2015 | 23:37

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