Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Katzenzüchter und hier geht es um ein vor 1 Jahr verkauftes Kitten: Die Käufer haben mit uns einen Vertrag abgeschlossen.
Im Vertrag steht drin,"dass wir,wenn ein Tier abgegeben werden soll,absolutes Vorkaufsrecht haben. Sollte wir das Vorkaufsrecht dann nicht nutzen wollen,ist uns Anschrift der neuen Besitzer mitzuteilen. Ebenso eine Artgerechte Haltung der Tiere,sonst wird das Tier ohne Rückzahlung raugeholt.
Sollte gegen den Vertrag verstossen werden,wird eine Strafe von 500 Euro fällig!"
Heute habe ich erfahren,dass das Tier einfach weiter gegeben wurde,ohne das wir gefragt worden,ob wir es zurück nehmen. Die neue Anschrift wurde uns auch nicht mitgeteilt. Ferner lebt das Tier ausserdem in einer Kneipe,was wohl alles andere als Artgerechte Haltung ist!
Es wurde also gegen mehrere Vertragsvoraussetzungen verstossen!
Jetzt ist die Frage,ob wir rechtlich wirklich was machen können (Tier rausholen oder Vertragsstrafe geltend machen können)? Mit freundlichem Gruss A. Sander
das Tier einfach beim neuen eigentümer herausholen, geht nicht und würde eine Straftat darstellen. Denn dieser ist wirksam Eigentümer geworden.
Wenn Sie den Verdacht einer nicht artgerechten Haltung haben, können Sie den Tierschutzverein einschalten.
Das Vorkaufsrecht wird unzulässig sein, wenn der Vertrag so formuliert ist, wie Sie es hier vorgetragen haben, so dass Sie wegen dieser Vertragsverletzung nichts unternehmen können. Auch hinsichtlich der Vertragsstrafe habe ich Bedenken an der Wirksamkeit, da die unerlaubte Weitergabe von Adressen Dritter sicherlich Datenschutzrechte verletzen wird.
Hier sollte aber, da es auf den genauen Wortlaut und auch die Form des Vertrages ankommen wird, eine weitere individuelle Beratung vorgenommen werden.