Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dies kann pauschal gar nicht gesagt werden. Hier muss geprüft werden, ob z.B. ein Tarifvertrag vorliegt und wie die betriebliche Übung ist. Zudem wäre der Charakter zu ermitteln, d.h. wenn dies der Betriebstreue dient, sozusagen als Anreiz für künftige Dienste, entfällt der Anspruch. Wenn dies als Anreiz für vergangene Dienste gilt, so wird dieser anteilig ausgezahlt.
Hier sollten Sie abwarten, was Ihnen ausbezahlt wird und dann in der Ergänzung nochmal nachfragen, wenn das Geld Ihnen gekürzt oder gar nicht ausbezahlt wurde. Dort sollten Sie vortragen, wie die betriebliche Übung bei Ihnen Aussicht und Bezug auf Tarivverträge nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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