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Jährliche Einmalzahlung

24. September 2020 14:20 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Vom 01.10.2019 an habe ich ein Arbeitsverhältnis bei Organisation x .
Ich habe zum nächstmöglichen Termin gekündigt und habe nun einen Auflösungsvertrag mit Auflösung zum 01.10.2020 erhalten.

In meinem Arbeitsvertrag ist unter dem Punkt Vergütung eine jährliche Einmalzahlung festgehalten. Meine Frage lautet: Wie viel steht mir für das Jahr 2019 und das Jahr 2020 jeweils zu?

Im Arbeitsvertrag lautet der entsprechende Paragraph „Vergütung" wie folgt:

Das monatliche Gehalt beträgt y € brutto pro Monat, ab dem 7. Monat beträgt das Gehalt z €. Das Gehalt ist jeweils zum 30. des Monats zahlbar. Das Gehalt wird entsprechend der prozentualen Gehaltsentwicklung in der x angepasst.

Zusätzlich zahlt die x dem Arbeitnehmer eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von 80 von Hundert des sonstigen Monatsbruttogehaltes. Die Einmalzahlung wird zum 30. November eines Jahres ausgezahlt. Sonstige Ansprüche auf Einmalzahlungen bestehen nicht.

Vielen Dank und beste Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Dies kann pauschal gar nicht gesagt werden. Hier muss geprüft werden, ob z.B. ein Tarifvertrag vorliegt und wie die betriebliche Übung ist. Zudem wäre der Charakter zu ermitteln, d.h. wenn dies der Betriebstreue dient, sozusagen als Anreiz für künftige Dienste, entfällt der Anspruch. Wenn dies als Anreiz für vergangene Dienste gilt, so wird dieser anteilig ausgezahlt.

Hier sollten Sie abwarten, was Ihnen ausbezahlt wird und dann in der Ergänzung nochmal nachfragen, wenn das Geld Ihnen gekürzt oder gar nicht ausbezahlt wurde. Dort sollten Sie vortragen, wie die betriebliche Übung bei Ihnen Aussicht und Bezug auf Tarivverträge nehmen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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