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Islam

23. März 2018 14:59 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

In Deutschland gilt die Religionsfreiheit und in meiner Glaube ist Jihad Pflicht sonst komme ich nicht ins Paradies! Und in Deutschland gelten die Deutschen Grundgesetze oder irre ich mich?

25. März 2018 | 10:36

Antwort

von


(120)
Todtenhauser Str. 77
32425 Minden
Tel: 01626947700
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Hellmich-__l108323.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

In Deutschland ist die Religionsfreiheit in Art. 4 GG geregelt.

Dieser Artikel sagt:

Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
...

Der Islam ist als Religion geschützt und sie sind als natürliche Person bei der Ausübung ihrer Religion geschützt. Der Schutz umfasst die Verwirklichung der Religion durch Reden und Handeln.

Die Möglichkeit der Ausübung hat aber ihre Grenzen. Hier gibt es eine sogenannte "verfassungsimmanente Schranke". Das bedeutet, dass sie bei der Ausübung ihrer Religion nicht die essentiellen Grundrechte Dritter beeinträchtigen dürfen. Diese Grundrechte wären die körperliche Unversehrtheit (Leben, Gesundheit) gem. Art. 2 Abs. 2 GG und die Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG .

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich


ANTWORT VON

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