Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten sich hier nicht zu viel Sorgen machen. Es ist schon fraglich, ob bei dem reinen Anschauen eines Videos im Wege des Streamings überhaupt der objektive Tatbestand (Besitz von Kinder-/Jugendpornografie) vorliegt. Zumindest aber fehlt es bei Ihnen am subjektiven Tatbestand, da Sie nicht bewusst nach solcher Pornografie gesucht haben und daher nicht vorsätzlich gehandelt haben. Auch ein Unterlassen kann Ihnen nicht vorgeworfen werden, da Sie umgehend die zuständigen Behörden informiert haben. Sie sollten aber sicherheitshalber das Cache Ihres Internet-Browsers löschen und zukünftig Seiten meiden, auf denen Sie möglicherweise strafrechtlich relevantes Material bemerkt haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort. Ich dachte, das schon das kurze ansehen bzw. öffnen einer Seite mit solchem Mist (Bild oder Video Stream), sei es nun unabsichtlich oder nicht, eine Straftat ist. Dem ist also nicht so? Runtergeladen habe ich nichts! Von diesem gefährlichen Internetschmutz, werde ich mich in Zukunft fern halten, mir war gar nicht klar wie gefährlich das ist!
Nochmals Danke für die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Auch beim Ansehen bzw. Öffnen einer Seite wird regelmäßig eine Kopie im Cache des benutzten Browsers angelegt, und dies wird von Gerichten teilweise als Besitz ausgelegt. Allerdings muss für eine Strafbarkeit in jedem Fall auch ein Wille zum Besitz hinzukommen, und dieser Wille fehlt bei Ihnen, da Sie ja keine illegale Pornografie ansehen wollten und für Sie auch nicht ersichtlich war, dass es sich um ggf. strafbare Inhalte handelt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt