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Internetausfall - Homeoffice

| 5. Juni 2021 23:05 |
Preis: 30,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Abend,

In unserer Gegend hat es gestern stark gestürmt und seit diesem Zeitpunkt ( Freitagabend ) ist das Intenet und Telefon vom selben Provider ausgefallen. Nach der Meldung der Störung heute Morgen wurde mir erzählt es sei vermutlich zu einer Überspannung durch einen Blitz gekommen. Eine Überprüfung der Leitungen des Providers ergab keine Probleme. Daher sei der Fehler wohl bei der Telekom zu suchen, deren Leitungen teilweise mitbenutzt werden. Da sei man sich aber auch noch nicht sicher und eine Reperatur sei eh frühestens am Montag möglich.

Jetzt meine Frage diesbezüglich :

Kann ich dem Internetanbieter die Kosten in Rechnung stellen, die dadurch entstehen, dass ich das Mobilfunknetzt während der Zeit nutze in der die Störung besteht, um ins Internet zu kommen ?
( Welche Rechtsgrundlage gäbe es dafür ? )

Mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Entsteht eine Störung durch höhere Gewalt, so haben Sie bis zu 24 Stunden keinen Anspruch laut den AGBs der Telekom - danach steht Ihnen ein Anspruch auf Minderung zu.

Bezüglich der Gespräche bestünde das Problem, dass Sie eine Schadensminderungspflicht hätten.

Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, wie lange die Störung dauerte.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 6. Juni 2021 | 00:35

Guten Abend Frau Dr. Corina Seiter,

zuerst möchte ich mich für die schnelle Antwort bedanken.

Mein Anbieter ist in diesem Fall nicht die Telekom, sondern Inexio. Inexio benutzt nur in gewissen Teilen die Leitungen der Telekom mit. Meinen Vertrag habe ich aber bei Inexio geschlossen.
Die Störung dauert jetzt schon gut 24h, wobei eine Unterbrechung von 30 Minuten zu verzeichnen ist, in denen das Internet funktionierte. Wäre somit eine 24 h Frist unterbrochen und würde von vorne beginnen ?

Ist mit der Schadensminderungspflicht die Pflicht gemeint, die Kosten für die Nutzung des Mobilfunks während der Zeit der Störung zu übernehmen und welchen Paragraphen könnte ich ggf. anführen ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juni 2021 | 09:47

Die AGBs sind bei den einzelnen Anbietern in der Regel gleich, sodass dort jedoch noch einmal konkret geprüft werden müsste. Bei einer kurzzeitigen Unterbrechung kann es sein, dass die Frist erneut beginnt, das hängt aber davon ab, warum das Netz nochmal ausgefallen ist (neuer Grund, gleicher Grund). Die Durchsetzung von Ansprüchen wird schwierig, zumal die Beweisbarkeit ein Problem sein wird und Gutachten ggf. völlig die Ansprüche sprengen. Alleine die Anwaltskosten und Gerichtskosten würden außer Verhältnis stehen. Es ist zwar schade, aber hier sehe ich aus Kostengründen das Problem.

Schadensminderungspflicht heisst, dass Sie die Kosten so gering wie möglich halten müssten, Gespräche, die notwendig sind, dürfen Sie natürlich führen, aber z.B. nicht die Freundin in Australien anrufen.

Bewertung des Fragestellers 7. Juni 2021 | 10:16

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