Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Entsteht eine Störung durch höhere Gewalt, so haben Sie bis zu 24 Stunden keinen Anspruch laut den AGBs der Telekom - danach steht Ihnen ein Anspruch auf Minderung zu.
Bezüglich der Gespräche bestünde das Problem, dass Sie eine Schadensminderungspflicht hätten.
Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, wie lange die Störung dauerte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend Frau Dr. Corina Seiter,
zuerst möchte ich mich für die schnelle Antwort bedanken.
Mein Anbieter ist in diesem Fall nicht die Telekom, sondern Inexio. Inexio benutzt nur in gewissen Teilen die Leitungen der Telekom mit. Meinen Vertrag habe ich aber bei Inexio geschlossen.
Die Störung dauert jetzt schon gut 24h, wobei eine Unterbrechung von 30 Minuten zu verzeichnen ist, in denen das Internet funktionierte. Wäre somit eine 24 h Frist unterbrochen und würde von vorne beginnen ?
Ist mit der Schadensminderungspflicht die Pflicht gemeint, die Kosten für die Nutzung des Mobilfunks während der Zeit der Störung zu übernehmen und welchen Paragraphen könnte ich ggf. anführen ?
Mit freundlichen Grüßen
Die AGBs sind bei den einzelnen Anbietern in der Regel gleich, sodass dort jedoch noch einmal konkret geprüft werden müsste. Bei einer kurzzeitigen Unterbrechung kann es sein, dass die Frist erneut beginnt, das hängt aber davon ab, warum das Netz nochmal ausgefallen ist (neuer Grund, gleicher Grund). Die Durchsetzung von Ansprüchen wird schwierig, zumal die Beweisbarkeit ein Problem sein wird und Gutachten ggf. völlig die Ansprüche sprengen. Alleine die Anwaltskosten und Gerichtskosten würden außer Verhältnis stehen. Es ist zwar schade, aber hier sehe ich aus Kostengründen das Problem.
Schadensminderungspflicht heisst, dass Sie die Kosten so gering wie möglich halten müssten, Gespräche, die notwendig sind, dürfen Sie natürlich führen, aber z.B. nicht die Freundin in Australien anrufen.