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Internet-Branchenbuch

23. Juli 2007 23:05 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir möchten gerne eine Internetseite einrichten, auf der ein Internetbranchenverzeichnis kostenlos online gestellt wird.


1. Frage: Dürfen wir Unternehmen, die Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer bereits in den Gelben Seiten öffentlich gemacht haben, automatisch in unser Branchenverzeichnis übernehmen oder müssen wir jedes einzelne Unternehmen telefonisch um Erlaubnis bitten, bzw. schriftlich darüber informieren?

2. Frage: Müssen wir die Gelben Seiten oder andere Branchenverzeichnisse, die ihre Adressen kostenlos im Internet veröffentlichen, um Erlaubnis bitten, einen Teil der Adressen zu übernehmen?

23. Juli 2007 | 23:41

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6.5.1999 (NJW 1999 S. 2898 ff) entschieden, daß die Adressensammlung in einem Telefonbuch eine Datenbank im Sinne des UrhG ist. Sie werden daher nicht einfach Adressdaten aus den Gelben Seiten übernehmen dürfen.

Davon abgesehen, werden Sie keine Firma ohne deren Zustimmung in Ihr Branchenverzeichnis aufnehmen dürfen, da jede Firma selbst darüber entscheiden darf, wer wo und wie ihre Daten veröffentlicht.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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