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Ingenieur

9. April 2021 12:24 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde darauf hingewiesen,dass jemand ein Gewerbe angemeldet hat und sich als Ingenieur ausgibt.Dieser Mann ist kein Ingenieur und hat nie studiert.Er war selbständig als Ingenieur angemeldet und hat Arbeiten ausgeübt und Geld dafür bekommen.
Was würde passieren,wenn es die Handelskammer erfährt?
Welche Konsequenzen würden drohen?
Danke für Ihre Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für Ingenieure gibt es eigene Ingenieurskammern. Die Ausübung der Tätigkeit wird untersagt werden.

Entscheidend dürfte jedoch sein, dass ein akademischer Grad unbefugt geführt wird. Was nach § 132a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Dafür ist jedoch die Staatsanwaltschaft zuständig.

Die Handelskammer würde entweder ihr Wissen weiterleiten oder nichts machen, weil sie nicht zuständig ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 9. April 2021 | 13:23

Vielen Dank für Ihre Antwort,
müsste dieses Vergehen an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet werden oder an welche Stelle genau?lg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. April 2021 | 13:26

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie können es an die Staatsanwaltschaft, an die Polizei oder an die Ingenieurskammer melden.

Mit freundlichen Grüßen

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