Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Prüfen Sie, ob wirklich in Ihrem Bereich eine 2G Regel gilt.
Ich halte es für vertretbar, wenn Sie einen Test verlangen, eine unbezahlte Freistellung halte ich für nicht vertretbar, da unverhältnismäßig.
Bei einer Krankschreibung erhalten Sie 60-70 % des Gehalts über das Aufwendungsausgleichsgesetz wieder.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Draut,
das sehe ich nicht als Antwort auf meine Frage an.
Bei 2 G ist eine Testung ausgeschlossen, was bedeutet: ich kann ihn zwar beschäftigen, aber nicht unterbringen.
genau deshalb habe ich gefragt, ob ich ihn freistellen kann.
Es gibt für mich keine andere Alternative, ihn anderweitig, als auf Montage, zu beschäftigen.
Montage bedeutet nun mal, die Arbeitnehmer liegen von Montag bis Donnersatag aus.
Ich bin über das Umlagegesetz bestens informiert. Meine Sorge war: der Arbeitnehmer meldet sich krank und ich habe das Nachsehen.
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
relevant ist das, wenn 2 G gilt- daher meine weitere Frage. Dies bleibt leider offen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt Rechtsanwältin