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Impfverweigerer

| 19. November 2021 17:53 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Guten Tag,

einer meiner Angestellten möchte sich nicht impfen lassen.
Ist ja auch sein gutes Recht.
Da wir ein reiner Montagebetrieb sind und ich keine Alternative als Ausweichjob anbieten kann, kann ich ihn aufgrund der 2G Regelung nicht im Hotel oder Fewo unterbringen.Das bedeutet, ich kann ihn nicht beschäftigen.
Wie lange kann ich ihn unbezahlt freistellen, da ich ja keine Alternative habe.Meine Befürchtungen sind auch, dass er sich erstmal krankschreiben lässt.

Danke

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Prüfen Sie, ob wirklich in Ihrem Bereich eine 2G Regel gilt.
Ich halte es für vertretbar, wenn Sie einen Test verlangen, eine unbezahlte Freistellung halte ich für nicht vertretbar, da unverhältnismäßig.
Bei einer Krankschreibung erhalten Sie 60-70 % des Gehalts über das Aufwendungsausgleichsgesetz wieder.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 19. November 2021 | 20:16

Sehr geehrte Frau Draut,
das sehe ich nicht als Antwort auf meine Frage an.
Bei 2 G ist eine Testung ausgeschlossen, was bedeutet: ich kann ihn zwar beschäftigen, aber nicht unterbringen.
genau deshalb habe ich gefragt, ob ich ihn freistellen kann.
Es gibt für mich keine andere Alternative, ihn anderweitig, als auf Montage, zu beschäftigen.
Montage bedeutet nun mal, die Arbeitnehmer liegen von Montag bis Donnersatag aus.
Ich bin über das Umlagegesetz bestens informiert. Meine Sorge war: der Arbeitnehmer meldet sich krank und ich habe das Nachsehen.
Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. November 2021 | 20:30

Sehr geehrter Fragesteller,

relevant ist das, wenn 2 G gilt- daher meine weitere Frage. Dies bleibt leider offen.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 19. November 2021 | 20:38

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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Hat einfach die Frage nicht beantwortet, war eigentlich klar formuliert
Schade ums Geld…


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