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Illegale Suchergebnisse nach Google-Suche

| 12. Dezember 2022 20:30 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Guten Abend,

vor einigen Tagen habe ich folgendes erlebt. Ich wollte nach Rat googeln, wie man am besten vorgeht, wenn man den Verdacht hat, dass jemand (in meinem Fall eine damalige Freundin, mit der ich keinen Kontakt mehr habe) evtl. oben ohne Fotos von mir besitzt.

1.) In meiner Verzweiflung, wie ich hier am besten vorgehen soll, habe ich komplett unbedacht mit den Worten „Oben ohne Fotos aus der Jugend" nach Rat gesucht. Als erstes Ergebnis kam direkt eine Website, die die Worte „Kinder Jugendliche oben ohne Fotos" (oder ähnlich) enthielt. Ich hab selbstverständlich nicht auf die Website geklickt und die Suche sofort abgebrochen. Ich bin jetzt ziemlich schockiert und besorgt, dass es sich dabei um illegale Inhalte gehandelt haben könnte und ob ich mich damit evtl. unbeabsichtigt strafbar gemacht habe. Ich habe wie gesagt nichts angeklickt und erst recht nicht beabsichtigt, solche Ergebnisse zu erhalten. Habe ich mich hiermit in irgendeiner Weise strafbar gemacht?

2.) Zudem habe ich nun das gesamte Internet auf den Kopf gestellt um antworten darauf zu bekommen. Ich habe viel gegoogelt im Bezug auf „ab wann sind Google-Suchen strafbar" und ob ich für die Polizei oder weitere Behörden durch den Browserverlauf, der sich nun vermutlich durch das panische googeln gebildet hat, als verdächtig gelte. Könnte ich durch den Browserverlauf nun Probleme bekommen oder z.B. Ermittlungen provoziert haben?

Ich bin extrem besorgt, dass ich zum einen mit der in 1.) genannten Suche und zum anderen mit den in 2.) genannten Google-Verläufen irgendwie unrechtmäßig belangt werden könnte. Die ehemalige Freundin habe ich daraufhin kontaktiert und die Sache aufgeklärt, hier ist alles soweit in Ordnung.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort hierzu.

Freundliche Grüße

12. Dezember 2022 | 22:25

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen sich hier keine Sorgen machen. Für eine Straftat fehlt es schon am Vorsatz. Zudem haben Sie die Suche abgebrochen, bevor strafrechtlich relevante Inhalte angezeigt (und ggf. zwischengespeichert) wurden. Hier liegt also nicht einmal ein Anfangsverdacht vor, der irgendwelche Ermittlungen rechtfertigen könnte.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 13. Dezember 2022 | 09:39

Sehr geehrter Herr Wilking,

vielen Dank für Ihre Antwort, das hat mich sehr beruhigt!

Ich muss mir also keine Sorgen machen, dass die Behörden durch einen so „panischen" Browserverlauf (wie gesagt Fragen wie „versehentlich illegale Seite gegoogelt" und viele Recherchen, ob ich mich irgendwie strafbar gemacht habe) irgendwann vor meiner Tür o.ä. auftauchen? Wenn ich richtig verstanden habe, braucht es hierzu also einen Anfangsverdacht, der nicht zustande gekommen ist, da ich den Link nicht angeklickt habe und die Suche unverzüglich abgebrochen/verlassen habe. Ich kenne mich in solchen Internetfragen nicht aus und hatte eben die Sorge, dass das irgendwie einen falschen Eindruck vermitteln könnte.
Nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort!

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Dezember 2022 | 09:43

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Genau so ist es. Selbst wenn jemand ihren Browserverlauf überprüfen würde (was ich schon für sehr unwahrscheinlich halte), würde er daran sehen, dass sie nicht bewusst nach illegalem Material gesucht haben und die Sache hätte sich damit direkt wieder erledigt, da es keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat gibt.

Mit besten Grüßen

Bewertung des Fragestellers 13. Dezember 2022 | 09:55

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