Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen sich hier keine Sorgen machen. Für eine Straftat fehlt es schon am Vorsatz. Zudem haben Sie die Suche abgebrochen, bevor strafrechtlich relevante Inhalte angezeigt (und ggf. zwischengespeichert) wurden. Hier liegt also nicht einmal ein Anfangsverdacht vor, der irgendwelche Ermittlungen rechtfertigen könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Herr Wilking,
vielen Dank für Ihre Antwort, das hat mich sehr beruhigt!
Ich muss mir also keine Sorgen machen, dass die Behörden durch einen so „panischen" Browserverlauf (wie gesagt Fragen wie „versehentlich illegale Seite gegoogelt" und viele Recherchen, ob ich mich irgendwie strafbar gemacht habe) irgendwann vor meiner Tür o.ä. auftauchen? Wenn ich richtig verstanden habe, braucht es hierzu also einen Anfangsverdacht, der nicht zustande gekommen ist, da ich den Link nicht angeklickt habe und die Suche unverzüglich abgebrochen/verlassen habe. Ich kenne mich in solchen Internetfragen nicht aus und hatte eben die Sorge, dass das irgendwie einen falschen Eindruck vermitteln könnte.
Nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort!
Freundliche Grüße
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Genau so ist es. Selbst wenn jemand ihren Browserverlauf überprüfen würde (was ich schon für sehr unwahrscheinlich halte), würde er daran sehen, dass sie nicht bewusst nach illegalem Material gesucht haben und die Sache hätte sich damit direkt wieder erledigt, da es keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat gibt.
Mit besten Grüßen