Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
zu Frage 1:
Es kann die Ehefrau niemanden hindern, etwas zurückzusenden, was nicht in ihren Briefkasten gehört. Der Briefkasten ist für Post besteht, dass an die Eheleute Kuhn gerichtet ist.
zu Frage 2:
Die Vollmacht lautet auf "Franz Kuhn", nicht auf Franz Kahn, folglich kann Frau Kuhn auch nicht rechtswirksam als Prozessbevollmächtigte auftreten.
zu Frage 1+2
Ich stimme Ihnen zu, es ist Aufgabe des Antragstellers, den Antragsgegner richtig zu benennen.
Ihr RA Eichholz
Danke -
Die von mir überlassenen Daten stimmen.
Also richtiger Ablauf:
1. Ehefrau schickt ungeöffnetes Schreiben mit Begründung an Mahngericht zurück.
Sie schreibt, Namensadressat stimmt nicht, sie kann nur für ihren
Ehemann Kuhn Widerspruch einlegen, nicht aber für Kahn. Klärung ist seitens des Gerichts/Antragstellers erforderlich.
2. Ehefrau muss das Schreiben nicht öffnen und anhand der Daten klären - ob ihr Ehemann ggf. doch gemeint sei?
3. Das Mahngericht muss dann beim Antragsteller Klärung schaffen und ggf. nach Korrektur - wenn doch Kuhn gemeint ist - den MB neu zustellen.
4. Wenn meine Angaben stimmen, kann es nicht zu einem VB gegen den abwesenden Ehemann kommen, wenn in dieser Fallkonstellation kein Widerspruch fristgerecht eingereicht wurde.
5. Einem dann richtig adressierten Mahnbescheid kann die Ehefrau widersprechen.
Richtig oder fehlt noch was, z.B. eine Meldebescheinigung?
Was geschieht mit der Postzustellurkunde (förmliche Zustellung eines Mahnbescheides)?
die nachfrage habe ich bereits beantwortet
Also richtiger Ablauf:
zu 1. Ehefrau schickt ungeöffnetes Schreiben mit Begründung an Mahngericht zurück.
Sie schreibt, Namensadressat stimmt nicht, sie kann nur für ihren
Ehemann Kuhn Widerspruch einlegen, nicht aber für Kahn. Klärung ist seitens des Gerichts/Antragstellers erforderlich.
Hinweis: Es reicht der Hinweis, dass das Schreiben wohl irrtümlich und aufgrund eines Postversehens im Briefkasten gelandet ist und unter der angegebenen Adresse kein Herr Kahn wohnt.
2. Ehefrau muss das Schreiben nicht öffnen und anhand der Daten klären - ob ihr Ehemann ggf. doch gemeint sei?
Hinweis: Es gibt keinen Grund, das Schreiben zu öffnen.
3. Das Mahngericht muss dann beim Antragsteller Klärung schaffen und ggf. nach Korrektur - wenn doch Kuhn gemeint ist - den MB neu zustellen.
Hinweis: so ist es
4. Wenn meine Angaben stimmen, kann es nicht zu einem VB gegen den abwesenden Ehemann kommen, wenn in dieser Fallkonstellation kein Widerspruch fristgerecht eingereicht wurde.
Hinweis: Das Gericht muss prüfen, ob der MB richtig zugestellt wurde. Aufgrund des Hinweises Ihrer Frau muss das Gericht davon ausgehen, dass keine ordnungsgemäße Zustellung erfolgt ist und kann daher auch keinen VB erlassen.
5. Einem dann richtig adressierten Mahnbescheid kann die Ehefrau widersprechen.
Da die Ehefrau eine Vollmacht besitzt, kann sie einem richtig adressierten und zugestellten MB widersprechen.
Was geschieht mit der Postzustellurkunde (förmliche Zustellung eines Mahnbescheides)?
Die Postzustellurkunde bestätigt lediglich, dass der Brief durch Einlegen in den Briefkasten zugestellt wurde.
Nachfrage wurde bereits von mir beantwortet